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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 21. Jahrgang - Samstag 22. Dezember 2018 - Woche 51/2018 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. 19. Änderungssatzung vom 12.12.2018 zur Satzung der Stadt Niederkassel über die Einrichtung und Unterhaltung der Wohnheime Zündorfer Weg 20 und 22 in Niederkassel-Lülsdorf mit Gebührenordnung zur vorläufigen Unterbringung von Personen Präambel Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 – SGV NRW 2023) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - hat der Rat der Stadt Niederkassel in seiner Sitzung vom 12.12.2018 folgende 19. Änderungssatzung zu der am 21.12.1995 beschlossenen Satzung beschlossen: Artikel 1 § 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert: (2) Die für die Benutzung der Übergangsheime zu entrichtende Gebühr beträgt monatlich a) Betriebskosten 5,00 € pro qm Wohnfläche b) Verbrauchskosten 4,29 € pro qm Wohnfläche In der Benutzungsgebühr sind die Kosten für Allgemeinstrom, Wasser, Müllabfuhr, Kanalbenutzung, Schornsteinfeger, Heizung und sonstige Umlagen enthalten. Artikel 2 Die 19. Änderungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Niederkassel, den 18.12.2018 Stephan Vehreschild Bürgermeister 25. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Krankentransport- und Rettungsdienst der Stadt Niederkassel vom 12.12.2018 Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 – SGV NRW S. 2023) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) in Verbindung mit den §§ 2, 14 und 15 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG) vom 24.11.1992 (GV NRW S. 458) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – hat der Rat der Stadt Niederkassel am 12.12.2018 folgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Krankentransport- und Rettungsdienst der Stadt Niederkassel beschlossen: Artikel 1 § 2 der Gebührensatzung wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: (3) Für den Einsatz der Leitstelle und den Einsatz des Notarztes werden Gebühren nach Maßgabe der Satzung für den Rettungsdienst des Rhein-Sieg-Kreises in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Artikel 2 Die 25. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Niederkassel, den 18.12.2018 Stephan Vehreschild Bürgermeister Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Landeszustellungsgesetz-LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NRW. S. 94) in der zurzeit gültigen Fassung Bescheid der Stadt Niederkassel - Fachbereich 2 (Finanzen) Datum des Dokumentes: 16.11.2018 Kassenzeichen: 11068839-2000-1 Betroffene/r: Frau Dasa Krebs als Gesamtrechtsnachfolgerin für Krebs (Achim u. Dasa) GbR. Letzte bekannte Anschrift: Provinzialstr. 15, 53859 Niederkassel. Jetzt unbekannten Aufenthaltes. Das vorgenannte Dokument liegt zur Abholung durch den Empfänger oder dessen Bevollmächtigten während der Dienststunden im Rathaus, Rathausstr. 19, Etage 1, Zimmer 133 oder 134, 53859 Niederkassel, bereit. Das vorgenannte Dokument wird hiermit gemäß § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Niederkassel, den 18.12.2018 Stephan Vehreschild Bürgermeister Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Landeszustellungsgesetz-LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NRW. S. 94) in der zurzeit gültigen Fassung Bescheid der Stadt Niederkassel - Fachbereich 2 (Finanzen) Datum des Dokumentes: 21.11.2018 Kassenzeichen: 11053938-2000-2 Betroffene/r: Frau Dasa Krebs Letzte bekannte Anschrift: Provinzialstr. 15, 53859 Niederkassel. Jetzt unbekannten Aufenthaltes. Das vorgenannte Dokument liegt zur Abholung durch den Empfänger oder dessen Bevollmächtigten während der Dienststunden im Rathaus, Rathausstr. 19, Etage 1, Zimmer 133 oder 134, 53859 Niederkassel, bereit. Das vorgenannte Dokument wird hiermit gemäß § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW als zugestellt, wenn seitdem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Niederkassel, den 18.12.2018 Stephan Vehreschild Bürgermeister


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