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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 21. Jahrgang - Samstag 22. Dezember 2018 - Woche 51/2018 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. 24. Änderungssatzung vom 12.12.2018 zur Satzung der Stadt Niederkassel über die Einrichtung und Unterhaltung der Übergangsheime mit Gebührenordnung zur vorläufigen Unterbringung von Personen Präambel Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW., S. 666) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW., S. 712) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - hat der Rat der Stadt Niederkassel in seiner Sitzung vom 12.12.2018 folgende 24. Änderungssatzung zu der am 21.05.1996 beschlossenen Satzung beschlossen: Artikel 1 § 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert: (2) Die für die Benutzung der Übergangsheime zu entrichtende Gebühr beträgt 326,27 Euro pro Person monatlich. In der Benutzungsgebühr sind die Kosten für Strom, Wasser, Gas, Heizung, Müllabfuhr, Kanalbenutzung, Schornsteinfeger und sonstige Umlagen enthalten. Artikel 2 Die 24. Änderungsatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Niederkassel, den 18.12.2018 Stephan Vehreschild Bürgermeister Korrektur einer Bekanntmachung Korrektur der Bekanntmachung vom 02.07.2018, erschienen in der Ausgabe der Montagszeitung vom 07.07.2018. Hier erfolgte die öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung für einen Vertreter im Rat der Stadt Niederkassel. In dieser Bekanntmachung wurde fälschlicherweise aufgeführt wurde, dass Frau Mutke mit Ablauf des 30.06.2018 durch Verzicht auf das Mandat aus dem Rat der Stadt Niederkassel ausgeschieden ist. Tatsächlich ist Frau Ilse Mutke erst mit Ablauf des 02.07.2018 aus dem Rat ausgeschieden. Daher wird die korrigierte Fassung der Bekanntmachung nachstehend nochmals bekanntgegeben: Bekanntmachung des Wahlleiters über die Ersatzbestimmung für einen Vertreter im Rat der Stadt Niederkassel Das Ratsmitglied Frau Ilse Mutke Germanenstr. 43 53859 Niederkassel-Rheidt ist mit Ablauf des 02.07.2018 durch Verzicht auf das Mandat aus dem Rat der Stadt Niederkassel ausgeschieden. Gem. § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen habe ich festgestellt, dass Herr Hilmi Elmas Kirchstr. 16 53859 Niederkassel-Lülsdorf als nächster, bisher nicht berücksichtigter Bewerber über die Reserveliste der SPD als Nachfolger in den Rat der Stadt Niederkassel eingerückt ist. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe kann gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist bei der Stadt Niederkassel – Wahlleiter – in 53859 Niederkassel, Rathausstr. 19, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Niederkassel, den 18.12.2018 Der Wahlleiter Stephan Vehreschild Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung Widmung von Straßen Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 beschlossen, die nachstehend aufgeführten Straßenbereiche gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der derzeit gültigen Fassung als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Widmung erfolgt, soweit nichts anderes im Einzelfall vermerkt ist, ohne Beschränkung im Sinne von § 6 Abs. 3 StrWG NRW. Der Ratsbeschluss über die Widmung der vorbezeichneten Erschließungsanlagen als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Pläne, aus denen die entsprechenden Flächen ersichtlich sind, können beim zuständigen Fachbereich 8 (Bauaufsicht, Stadtplanung, Umwelt); Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel eingesehen werden. Stadtteil Lülsdorf Am Goldackerweg, gesamte Straße Stadtteil Ranzel Am Bröhlhof, gesamte Straße Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19 in 53859 Niederkassel schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail- Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: rathaus@niederkassel.de-mail.de Sofern der Widerspruch schriftlich, zur Niederschrift oder per De-Mail erhoben wird, ist die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf eines Monats bei o.g. Behörde eingeht. Niederkassel, den 13.12.2018 Der Bürgermeister gez. Stephan Vehreschild


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