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Wozu benötigt man einen Erbschein? Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten diese jetzt verkaufen. Ein notariell beglaubigtes Testament liegt nicht vor und damit auch kein Nachweis über Ihr Erbe. In einem solchen Fall benötigen Sie einen Erbschein. Liegt kein Testament vor, müssen Erben ihr Erbrecht oft anders ausweisen. Unter anderem über einen Erbschein. Der Erbschein wird von einem Nachlassgericht ausgestellt und beinhaltet genau wer der Erbe und wie groß der Erbteil ist. Allerdings stellt das Nachlassgericht ihn nur aus, wenn dieser beantragt wird. Dabei sollte der Antragsteller unbedingt wissen, dass er mit dem Stellen des Antrags auch das Erbe annimmt. Er kann es später nicht mehr ausschlagen. Erbschein zwingend notwendig, um Erbe anzutreten Haben Sie nun also eine Immobilie geerbt, es liegt aber kein notariell beglaubigtes Testament oder entsprechender Erbvertrag vor, ist der Erbschein zwingend nötig, um das Erbe anzutreten. Sollten Sie als Alleinerbe auftreten, bekommen Sie einen Alleinerbschein. Bei mehreren Erben wird meist ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt. Es besteht aber auch die Möglichkeit einen Teilerbschein zu beantragen, der sich nur auf den jeweils individuellen Erbteil bezieht. Zum Verkauf einer Immobilie ist ein Auszug aus dem Grundbuch zwingend erforderlich. Die Grundbuchordnung schreibt die Vorlage eines Erbscheins vor. Erst dadurch werden Sie nämlich zum juristischen „Eigentümer“. Lediglich im Falle eines notariell beglaubigten Testaments oder Erbvertrags kann auf den Erbschein verzichtet werden. Manchmal verlangt das Grundbuchamt aber trotzdem das Dokument – zum Beispiel, wenn Formulierungen in Testament oder Erbvertrag unklar oder nicht eindeutig sind. Sollte ein Erblasser kein Testament aufgesetzt und 02241 77 34 9 • www.sieger-sieger.de


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