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überlebende Ehepartner die Hälfte. Meistens ist eine Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Dann erhöht sich der Erbteil des Partners um ein Viertel, sodass er die Hälfte erbt, die nicht den Kindern zufällt. Den Erbschein kann man beim Nachlassgericht beantragen. Üblicherweise ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen der richtige Ansprechpartner. Der Antrag kann entweder direkt beim Nachlassgericht gestellt oder von einem Notar aufgenommen werden, der den Antrag dann an das Nachlassgericht weiterleitet. Die Gebühren richten sich nach dem Wert der Immobilie. Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Erbimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. auch keinen Erbvertrag geschlossen haben, so greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei erben die Verwandten gemäß ihrem Verwandtschaftsgrad. An der ersten Stelle stehen dabei Kinder und Enkel, gefolgt von Eltern und Geschwistern. Den dritten Verwandtschaftsgrad nehmen Großeltern, Onkel und Tanten ein. Die gesetzliche Erbfolge Solange ein Erbe aus dem ersten Verwandtschaftsgrad zu nden ist, kommt ein Verwandter zweiten Grades als Erbe nicht in Frage und so weiter. Nach gesetzlichem Erbrecht des Ehegatten oder Lebenspartners erbt der überlebende Partner neben den Kindern immer ein Viertel des Nachlasses. Sind außer ihm nur Verwandte der zweiten Ordnung aufzunden, erbt der Kölner Straße 23 • 53840 Troisdorf Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.


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