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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 22. Jahrgang - Samstag 09. Mai 2020 - Woche 19/2020 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. 2.2 Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss von der für das Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet sein (§ 15 Abs. 2 Satz 1 KWahlG). Gemeinsame Wahlvorschläge müssen von den jeweiligen für das Wahlgebiet zuständigen Leitungen aller beteiligten Wahlvorschlagsträger unterzeichnet sein. Bei anderen Wahlvorschlägen muss der Unterzeichner/die Unterzeichnerin des Wahlvorschlags im Wahlgebiet wahlberechtigt sein. Wer für das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wählbar ist, kann sich selbst vorschlagen. 2.3 Wahlvorschläge der unter Nr. 1.3 genannten Parteien und Wählergruppen müssen außerdem von mindestens 190 Wahlberechtigten der Gemeinde persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; dies gilt auch für Wahlvorschläge von Einzelbewerbern/ Einzelbewerberinnen. Die Wahlberechtigung ist nachzuweisen. Die ordnungsgemäße Unterzeichnung mit dem Nachweis der Wahlberechtigung bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für das Vorliegen eines gültigen Wahlvorschlags, es sei denn, der Nachweis kann infolge von Umständen, die der Wahlvorschlagsträger nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erbracht werden. Unterstützungsunterschriften für gemeinsame Wahlvorschläge sind nur beizubringen, wenn alle beteiligten Wahlvorschlagsträger unter die in Nr. 1.3 genannten Parteien und Wählergruppen fallen. 2.4 Muss ein Wahlvorschlag von mindestens 190 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 c zur KWahlO zu erbringen. Dabei ist folgendes zu beachten: - Die Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. Bei der Anforderung sind die Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe, die den Wahlvorschlag einreichen will, bei Einzelbewerbern/Einzelbewerberinnen das Kennwort, sowie Familienname, Vornamen und Wohnort des/der vorzuschlagenden Bewerbers/Bewerberin anzugeben. Der Wahlleiter hat diese Angaben im Kopf der Formblätter zu vermerken. - Die Wahlberechtigten, die einen Wahlvorschlag unterstützen, müssen dies auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterschreiben; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt, Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners/der Unterzeichnerin anzugeben. - Für jeden Unterzeichner/jede Unterzeichnerin ist auf dem Formblatt oder gesondert eine Bescheinigung seiner/ihrer Gemeinde nach dem Muster der Anlage 15 zur KWahlO beizufügen, dass er/sie im Wahlgebiet wahlberechtigt ist. - Ein Wahlberechtigter/Eine Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine/ihre Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig; die gleichzeitige Unterzeichnung eines Wahlvorschlags für einen Wahlbezirk und einer Reserveliste bleibt unberührt. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch den Bewerber/die Bewerberin ist zulässig, wenn dieser/diese in der Gemeinde wahlberechtigt ist. 2.5 Dem Wahlvorschlag sind ferner beizufügen: - Die Zustimmungserklärung des Bewerbers/der Bewerberin nach dem Muster der Anlage 12 c zur KWahlO; die Erklärung kann auch auf dem Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 11 d zur KWahlO abgegeben werden. Dabei hat der Bewerber/die Bewerberin zu versichern, dass er/sie für keine andere Wahl zum Bürgermeister/ zur Bürgermeisterin oder Landrat/Landrätin kandidiert. Die ordnungsgemäße Abgabe der Zustimmungserklärung bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für die Abgabe eines gültigen Wahlvorschlags. - Eine Wählbarkeitsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 13 b zur KWahlO; die Bescheinigung kann auch auf dem Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 11 d zur KWahlO abgegeben werden. - Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Versammlung der Partei oder Wählergruppe zur Aufstellung des Bewerbers/der Bewerberin (Anlage 9 c zur KWahlO) mit den nach § 17 Abs. 8 KWahlG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt (Anlage 10 c zur KWahlO). 3. Wahlvorschläge für einen Wahlbezirk 3.1 Der Wahlvorschlag für einen Wahlbezirk soll nach dem Muster der Anlage 11 a zur KWahlO eingereicht werden. Er muss enthalten: - den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe, die den Wahlvorschlag einreicht; Wahlvorschläge von Einzelbewerbern/Einzelbewerberinnen können durch ein Kennwort gekennzeichnet werden; - Familienname, Vorname, Beruf, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung); E-Mail-Adresse oder Postfach sowie Staatsangehörigkeit des Bewerbers/der Bewerberin; bei Beamten und Arbeitnehmern nach § 13 Abs. 1 und 6 KWahlG sind auch der Dienstherr und die Beschäftigungsbehörde oder die Gesellschaft, Stiftung oder Anstalt, bei der sie beschäftigt sind, anzugeben. Der Wahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. 3.2 Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss von der für das Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet sein (§ 15 Abs. 2 Satz 1 KWahlG). Bei anderen Wahlvorschlägen muss mindestens ein Unterzeichner/eine Unterzeichnerin seine/ihre Unterschrift auf dem Wahlvorschlag selbst leisten. 3.3 Wahlvorschläge der unter Nr. 1.3 genannten Parteien und Wählergruppen müssen ferner von mindestens 5 Wahlberechtigten des Wahlbezirks, für den der Kandidat/die Kandidatin aufgestellt ist, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; dies gilt auch für Wahlvorschläge von Einzelbewerbern/Einzelbewerberinnen. Die Wahlberechtigung ist nachzuweisen. Die ordnungsgemäße Unterzeichnung mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner/Unterzeich-nerinnen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für das Vorliegen eines gültigen Wahlvorschlags, es sei denn, der Nachweis kann infolge von Umständen, die der/die Wahlvorschlagsberechtigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erbracht werden. 3.4 Muss ein Wahlvorschlag für einen Wahlbezirk von mindestens 5 Wahlberechtigten des Wahlbezirks unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 a zur KWahlO zu erbringen. Nr. 2.4 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass der Unterzeichner/ die Unterzeichnerin im Wahlbezirk wahlberechtigt ist. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch den Bewerber/die Bewerberin ist zulässig. 3.5 Dem Wahlvorschlag sind ferner beizufügen: - Die Zustimmungserklärung des Bewerbers/der Bewerberin nach dem Muster der Anlage 12 a zur KWahlO; die Erklärung kann auch auf dem Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 11 a zur KWahlO abgegeben werden. Die ordnungsgemäße Abgabe der Zustimmungserklärung bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für die Abgabe eines gültigen Wahlvorschlags. - Eine Wählbarkeitsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 13 zur KWahlO; die Bescheinigung kann auch auf dem Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 11 a zur KWahlO erteilt werden.


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