Page 8

Montagszeitung_KW1920

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 22. Jahrgang - Samstag 09. Mai 2020 - Woche 19/2020 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. - Bei Wahlvorschlägen von Parteien oder Wählergruppen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Versammlung der Partei oder Wählergruppe zur Aufstellung der Bewerber/der Bewerberinnen mit den nach § 17 Abs. 8 KWahlG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt; ihrer Beifügung bedarf es nicht, soweit eine Ausfertigung der Niederschrift und der Versicherungen an Eides statt einem anderen Wahlvorschlag im Wahlgebiet beigefügt ist (siehe auch Nr. 1.2 Abs. 8 dieser Bekanntmachung). - Sofern sich Beamte/Beamtinnen oder Arbeitnehmer/-innen nach § 13 Abs. 1 oder 6 des KWahlG bewerben, eine Bescheinigung über ihr Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis, falls der Wahlleiter/die Wahlleiterin dies zur Behebung von Zweifeln für erforderlich hält. 4. Wahlvorschläge für die Reserveliste 4.1 Für die Reserveliste können nur Bewerber/Bewerberinnen benannt werden, die für eine Partei oder Wählergruppe auftreten. Die Reserveliste muss von der für das Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet sein. 4.2 Die Reserveliste soll nach dem Muster der Anlage 11 b zur KWahlO eingereicht werden. Sie muss enthalten: - den Namen der Partei oder Wählergruppe, die die Reserveliste einreicht; - Familienname, Vorname, Beruf, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift,E-Mail-Adresse oder Postfach sowie Staatsangehörigkeit der Bewerber/der Bewerberinnen in erkennbarer Reihenfolge; bei Beamten und Arbeitnehmern nach § 13 Abs. 1 und 6 KWahlG sind auch der Dienstherr und die Beschäftigungsbehörde oder die Gesellschaft, Stiftung oder Anstalt, bei der sie beschäftigt sind, anzugeben. Die Reserveliste soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Auf der Reserveliste kann vorgesehen werden, dass ein Bewerber/ eine Bewerberin, unbeschadet der Reihenfolge im Übrigen, Ersatzbewerber/ Ersatzbewerberin für einen/eine im Wahlbezirk oder für einen/eine auf einer Reserveliste aufgestellten Bewerber/aufgestellte Bewerberin sein soll. 4.3 Soll ein Bewerber/eine Bewerberin auf der Reserveliste Ersatzbewer ber/ Ersatzbewerberin für einen/eine im Wahlbezirk oder für einen/ eine auf der Reserveliste aufgestellten anderen Bewerber/ aufgestellte andere Bewerberin sein (§ 16 Abs. 2 KWahlG), so muss die Reserveliste ferner enthalten: - den Familien- und Vornamen des/der zu ersetzenden Bewerbers/ Bewerberin; - den Wahlbezirk oder die laufende Nummer der Reserveliste, in dem oder unter der der/die zu ersetzende Bewerber/Bewerberin aufgestellt ist. 4.4 Reservelisten der unter Nr. 1.3 genannten Parteien und Wählergruppen müssen außerdem von mindestens 31 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. 4.5 Muss die Reserveliste von mindestens 31 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach dem Muster der Anlage 14 b zur KWahlO zu erbringen; bei Anforderung der Formblätter ist die Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe anzugeben. Für die Unterzeichnung gilt Nr. 2.4 entsprechend. Die Zustimmungserklärung der Bewerber/der Bewerberinnen ist auf der Reserveliste nach dem Muster der Anlage 11 b oder einzeln nach dem Muster der Anlage 12 b zur KWahlO abzugeben. Einer Bescheinigung der Wählbarkeit bedarf es nicht, soweit Bewerber/Bewerberinnen gleichzeitig für einen Wahlbezirk aufgestellt sind und die Bescheinigung dem Wahlbezirksvorschlag beigefügt ist. Die Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Niederkassel sind spätestens bis zum 16.07.2020 (59. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) beim Wahlleiter der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Zimmer 234 einzureichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, vorher noch behoben werden können. Auf die Bekanntmachung über die Einteilung der Wahlbezirke vom 17.02.2020 wird hingewiesen. Niederkassel, den 28. April 2020 Der Wahlleiter In Vertretung Dr. Smith Beigeordneter Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Sinkkastenreinigung im gesamten Stadtgebiet (Thü) - Mit Blick auf zunehmend auftretende Starkregen, ist eine ungehinderte Entwässerung von Straßen und Plätzen ein wichtiges Thema. Deshalb wird das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel wieder eine Reinigung der Sinkkästen vornehmen. Sie wird voraussichtlich im Zeitraum vom 11.05. - 05.06.2020 stattfinden und durch eine beauftragte Fremdfirma durchgeführt. In diesem Zusammenhang weist das Abwasserwerk besonders auf die ordnungsgemäße Entsorgung von Hundekotbeuteln über die städtischen Abfalleimer oder den Hausmüll hin. In der Vergangenheit wurden Hundekotbeutel vermehrt über die Straßeneinläufe entsorgt, verstopften diese und begünstigten Überflutungen der Straßen. Damit auch alle Straßeneinläufe zugänglich sind und gereinigt werden können, bittet das Abwasserwerk darum, das Parken über Sinkkästen und anderen Straßeneinläufen, während des vorstehenden Zeitraums, zu unterlassen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Straßeneinläufe gereinigt werden können und somit das Niederschlagswasser ordnungsgemäß abfließt. Das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel bittet bereits im Vorfeld um Verständnis für mögliche Verkehrsbehinderungen. q Foto: Abwasserwerk der Stadt Niederkassel


Montagszeitung_KW1920
To see the actual publication please follow the link above