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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 21. Jahrgang - Samstag 22. Dezember 2018 - Woche 51/2018 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Niederkassel für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde dem Rat am 12. Dezember 2018 zugeleitet. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt vom 02. Januar 2019 bis zum Abschluss des Beratungsverfahrens während der Dienststunden im Rathaus, Rathausstr. 19, 53859 Niederkassel, Zimmer 127, zur Einsichtnahme aus. Bei dieser Stelle können von den Einwohnern und Abgabepflichtigen (Grundbesitzer, Gewerbetreibende) in der Zeit vom 02. Januar 2019 bis 16. Januar 2019 Einwendungen erhoben werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung. Dienststunden: montags bis mittwochs von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr donnerstags von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.30 Uhr freitags von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr sowie außerhalb der Dienststunden nach vorherige Vereinbarung. Niederkassel, 18. Dezember 2018 Der Bürgermeister Vehreschild 7. Änderungssatzung vom 12.12.2018 zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 04.07.2012). Präambel Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV NW S. 666), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706), – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - hat der Rat der Stadt Niederkassel in seiner Sitzung am 12.12.2018 folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel I Das Straßenverzeichnis (Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird wie folgt geändert: V e r z e i c h n i s über die in der Stadt Niederkassel gereinigten bzw. nicht gereinigten Straßen bzw. Straßenteilstücke (Ergänzung) Übertragung der Reinigung auf den Eigentümer (§ 2 Abs. 1) Straßenbezeichnung Gehweg Fahrbahn Lülsdorf Am Goldackerweg X X Ranzel Am Bröhlhof X X Artikel II Die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 04.07.2012 wird wie folgt geändert: 1. § 6 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Die Benutzungsgebühr je Frontmeter (Absätze 1-3) beträgt jährlich 1,93 Euro. Die Reinigung wird einmal wöchentlich durchgeführt. Artikel III Diese 7. Änderungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Niederkassel den, 18.12.2018 Stephan Vehreschild Bürgermeister 16. Änderungssatzung vom 12.12.2018 zur Satzung der Stadt Niederkassel über die Einrichtung und Unterhaltung des Wohnheimes Kölner Str. 131 in Niederkassel mit Gebührenordnung zur vorläufigen Unterbringung von Personen Präambel Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 – SGV NRW 2023) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - hat der Rat der Stadt Niederkassel in seiner Sitzung vom 12.12.2018 folgende 16. Änderungssatzung zu der am 12.12.2001 beschlossenen Satzung beschlossen: Artikel 1 § 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert: (2) Die für die Benutzung des Wohnheimes zu entrichtende Gebühr beträgt 186,33 Euro pro Person monatlich. Die Gebühr setzt sich wie folgt zusammen: a) Betriebskosten 113,81 Euro pro Person monatlich b) Verbrauchskosten 72,52 Euro pro Person monatlich In der Benutzungsgebühr sind die Kosten für Strom, Wasser, Kanalbenutzung, Heizung, Abfallbeseitigung, Gebäudeversicherung und sonstige Umlagen enthalten. Artikel 2 Die 16. Änderungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Niederkassel den, 18.12.2018 Stephan Vehreschild Bürgermeister


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