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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 20. Jahrgang - Samstag 21. Oktober 2017 - Woche 42/2017 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-601. Öffentliche Bekanntmachung Die öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, 40474 Düsseldorf bzgl. des Antrages der Flughafen Köln/Bonn GmbH vom 09.12.2016 i. d. F. vom 14.09.2017 auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Niederkassel, den 16.10.2017 gez. Stephan Vehreschild Bürgermeister BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF Dezernat 26 / Luftverkehr Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf Antrag der Flughafen Köln/Bonn GmbH vom 09.12.2016 i. d. F. vom 14.09.2017 auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses Anhörung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gem. § 8 ff Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i. V. m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) I. Anlass Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) hat unter dem 09.12.2016 i.d.F. vom 14.09.2017 einen Antrag auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf (künftig: Stadttor 1, 40219 Düsseldorf), gestellt. Gegenstände des Planfeststellungsverfahrens – nachfolgend: Vorhaben – sind (zusammengefasst) 1) die abschließende Zulassung der Änderung und Erweiterung von Flugbetriebsflächen zur Schaffung zusätzlicher Flugzeug-Abstellpositionen sowie 2) die Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit folgender Maßnahmen: • Neuordnung des sog. „Frachtriegels“ (Frachthallen, Hangars, Betriebsgebäude u.a.) mit Festlegungen zu baulichen Nutzungen auf dem zentralen Flughafengelände und • diverse Hochbauten (Erweiterung des Frachtzentrums General Cargo, Anbau an das Terminal 2, Parkhäuser, Verwaltungsgebäude, Hotel). Die Einzelheiten des Vorhabens sind dem Antragsschreiben der FKB vom 09.12.2016 – überarbeitet und aktualisiert zum 14.09.2017 – sowie den dazugehörenden weiteren Antragsunterlagen (insgesamt 4 Ordner) zu entnehmen, die zur Einsicht für die Öffentlichkeit ausgelegt werden (s.u.). Das Vorhaben bewirkt eine Änderung des Flughafens, deren Auswirkungen auf die Schutzgüter in der Umgebung, d.h. die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Landschaft, Boden, Wasser, Luft u.a. einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen. Diese wird zusammen mit der für die Anlagenänderung des Flughafens Köln/Bonn gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 LuftVG erforderlichen Planfeststellung durchgeführt. Im Planfeststellungsverfahren sind alle von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (§ 8 Abs. 1 S. 2 LuftVG). Zu den (Umwelt-)Auswirkungen des Vorhabens der FKB wird die Öffentlichkeit beteiligt. Die Bezirksregierung Düsseldorf führt das hierfür gesetzlich vorgesehene Anhörungsverfahren als zuständige Anhörungsbehörde durch (§ 10 Abs. 2 LuftVG i. V. m. § 73 VwVfG NRW). Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann für die Dauer eines Monats Einsicht in die Antragsunterlagen nehmen und danach noch zwei Wochen lang Einwendungen gegen den Plan bzw. das Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei der Gemeinde, in der die Antragsunterlagen ausgelegt wurden, erheben. Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen (Schriftdokumente und Überblicks, Lage-, Maßnahmenpläne bzw. sonstige Darstellungen) zum Vorhaben der FKB können eingesehen werden. Sie beinhalten die zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Verfahrens nach § 6 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)1 relevanten, d.h. entscheidungserheblichen, Angaben zu den von der FKB beabsichtigten baulichen und anlageändernden Maßnahmen sowie zu den hiervon betroffenen Umwelt-Schutzgütern gemäß § 2 Abs. 1 UVPG. Sie dienen zur Beschreibung des Vorhabens, der Umwelt und ihrer Bestandteile in dessen Einwirkungsbereich sowie zur Darstellung der voraussichtlichen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens (ggf. nebst der diesbezüglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen). Die Unterlagen beinhalten auch Erwägungen der FKB bzgl. etwaiger Alternativen zum Vorhaben sowie eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie. II. Gegenstände der öffentlichen Auslegung: 1) Beschreibung des Vorhabens (betrifft: Standort; Änderung und Erweiterung von Flugbetriebsflächen; Neuordnung des Frachtriegels; Erweiterung des Frachtzentrums General Cargo; Anbau Terminal 2 West; Flächenneuordnung Vorfahrtbereich für flughafeninduzierte/flughafenaffine Nutzungen; Art und Umfang der Bauarbeiten; Ver- und Entsorgung; Rückbaumaßnahmen; Baustelleneinrichtung und Logistik; Entwässerung und Grundwasserhaltung; Inanspruchnahme von Wald, Biotopen, Natur und Landschaft; Grundinanspruchnahme) • Antragsschreiben der FKB vom 09.12.2016 in der aktualisierten Fassung vom 14.09.2017 • Erweiterung Vorfeld A – Technischer Erläuterungsbericht in der aktualisierten Fassung vom 26.07.2017 • Reaktivierung Teilfläche Vorfeld A – Technischer Erläuterungsbericht in der aktualisierten Fassung vom Juli 2017 • Vorfeldlückenschluss E/F – Technischer Erläuterungsbericht in der aktualisierten Fassung vom Juli 2017 • Plan der baulichen Anlagen – Erläuterungsbericht in der aktualisierten Fassung vom 29.08.2017 2) Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Luftund Landverkehr • Gutachten: Verkehrsprognose für den Flughafen Köln/Bonn für das Jahr 2030 in der aktualisierten Fassung vom Juli 2017 • Gutachten: Praktische Kapazität vom Juni 2016 • Gutachten: Methodische Zusammenhänge zwischen Verkehrsprognose und Kapazitätsanalyse vom Juli 2017 (Anlage 1 des Antragsschreibens der FKB) • Gutachten: Prognose der landseitigen Verkehre für den Flughafen Köln/Bonn in der aktualisierten Fassung vom 03.08.2017 • Bericht: Erstellung der Datenerfassungssysteme Status Quo 2015, Prognosenullfall 2030 und Prognoseplanfall 2030 in der aktualisierten Fassung vom 03.08.2017 3) Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt: Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit (betrifft: Folgen der geplanten baulichen Änderungen und Erweiterungen für die Belastung der Bevölkerung mit Lärmimmissionen und Luftschadstoffen; Veränderungen der Lichtimmissionen auf die Wohnbereiche in der Flughafenumgebung durch die baulichen und anlageändernden Maßnahmen) Bericht: Flug- und Bodenlärmgutachten in der aktualisierten Fassung vom 03.08.2017 • Bericht: Stellungnahme zum Straßenverkehrslärm in der aktualisierten Fassung vom 03.08.2017 • Bericht: Gesamtlärmbetrachtung unter Berücksichtigung der Vorbelastung aller Lärmarten vom 03.08.2017 • Lärmmedizinische Stellungnahme in der aktualisierten Fassung vom 04.08.2017 • Bericht: Lufthygienische Untersuchung in der aktualisierten Fassung vom 10.08.2017 • Vogelschlaggutachten aus September 2016 • Bericht: Lichtimmissionsuntersuchung vom 15.08.2017 Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Luft, Klima, Wasser und Boden, Mensch/menschliche Gesundheit (s. auch dort) (betrifft: bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf die Vegetation, auf – u.a. besonders geschützte – Tiere und ihre Lebensräume, auf Schutzgebiete, schutzwürdige Biotope sowie auf den Boden, auf Grund- und Oberflächengewässer infolge der Entwässerung und auf das Landschaftsbild; mögliche betriebsbedingte Geruchsbelastungen; Bewertung des nicht vermeidbaren und begrenzbaren Eingriffs in Natur und Landschaft und Kompensation der Folgen; (klein-)klimatische Folgen, vorhabensbedingte Wechselwirkungen zwischen den betrachteten Umwelt-Schutzgütern) • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) in der aktualisierten Fassung vom 10.08.2017 • Fachbeitrag zu den Belangen der Wasserrahmenrichtlinie vom 31.08.2017


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