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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 22. Jahrgang - Samstag 12. September 2020 - Woche 40/2020 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Ende: Öffentliche Bekanntmachungen S A T Z U N G Über die Merkmale der endgültigen Herstellung des Sternenweges in Niederkassel-Rheidt. Aufgrund des § 132 BauGB vom 08.12.1986 (Bundesgesetzblatt I. S. 2243) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 f.) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW S. 666-SGV NW S.2023) und der §§ 3 Abs. 2 und 8 Abs. 3 der Satzung der Stadt Niederkassel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 15.10.1981 jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung - hat der Rat der Stadt Niederkassel in der Sitzung vom 27.08.2020 folgende Satzung beschlossen: §1 Abweichend von den Herstellungsmerkmalen der Beitragssatzung wurde der Sternenweg in Niederkassel-Rheidt durch den Ausbau als Mischverkehrsfläche erstmalig hergestellt. §2 Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft. §3 Im Übrigen gelten die Vorschriften der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Niederkassel vom 15.10.1981 in der heute geltenden Fassung, soweit sie durch diese Satzung nicht geändert werden. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens– und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung nicht öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Niederkassel, den 29.09.2020 Stephan Vehreschild Bürgermeister S A T Z U N G Über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Westfalenstraße in Niederkassel-Rheidt. Aufgrund des § 132 BauGB vom 08.12.1986 (Bundesgesetzblatt I. S. 2243) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 f.) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW S. 666-SGV NW S.2023) und der §§ 3 Abs. 2 und 8 Abs. 3 der Satzung der Stadt Niederkassel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 15.10.1981 jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung - hat der Rat der Stadt Niederkassel in der Sitzung vom 27.08.2020 folgende Satzung beschlossen: §1 Abweichend von den Herstellungsmerkmalen der Beitragssatzung wurde die Westfalenstraße in Niederkassel-Rheidt durch den Ausbau als Mischverkehrsfläche erstmalig hergestellt. §2 Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft. §3 Im Übrigen gelten die Vorschriften der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Niederkassel vom 15.10.1981 in der heute geltenden Fassung, soweit sie durch diese Satzung nicht geändert werden. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens– und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung nicht öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Niederkassel, den 29.09.2020 Stephan Vehreschild Bürgermeister SICHERER RAUM für Sie und Ihre Gäste TRADITIONELL INDIVIDUELL INNOVATIV ZELTE UND PLANEN GMBH Aufmaßtermin vereinbaren: Röhfeldstr. 27 · Bonn-Beuel · Mo.-Fr. 8-17 Uhr · Sa. 9-13 Uhr Als Partner der Gastronomie schaffen wir sichere und hygienische Raumkonzepte mit Schirmen, verkleideten Markisen, Seitenverkleidungen etc. 0228 - 46 69 89


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