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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 22. Jahrgang - Samstag 12. September 2020 - Woche 40/2020 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Ende: Öffentliche Bekanntmachungen S A T Z U N G Vom 27.08.2020 über die Merkmale der nachmaligen Herstellung in anderer Form in der „Ommerichstraße in dem Teilbereich von Peterstraße bis Falkenstraße“ in Niederkassel-Ranzel. Aufgrund des § 132 BauGB vom 08.12.1986 (Bundesgesetzblatt I. S. 2243) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW S. 666-SGV NW S. 2023), und § 3 VII über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Niederkassel vom 15.10.1981 in der heute geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Niederkassel in seiner Sitzung am 27.08.2020 folgende Satzung beschlossen: § 1 Abweichend von den Herstellungsmerkmalen der Beitragssatzung wurde die „Ommerichstraße in dem Teilbereich von Peterstraße bis Falkenstraße“ in Niederkassel-Ranzel durch die Herstellung einer Mischfläche in anderer Form nachmalig hergestellt. § 2 Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für die Mischverkehrsfläche (Fahrbahn und Gehweg) wird pauschaliert und auf 65 v.H. festgesetzt. § 3 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. § 4 Im übrigen gelten die Vorschriften der Satzung über die Erhebung von Straßenanliegerbeiträgen der Stadt Niederkassel vom 15.10.1981 in der heute geltenden Fassung soweit sie durch diese Satzung nicht geändert werden. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens– und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung nicht öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Niederkassel, den 29.09.2020 Stephan Vehreschild Bürgermeister S A T Z U N G Vom 27.08.2020 über die Merkmale der nachmaligen Herstellung in anderer Form in der „Rheinallee“ in dem Teilbereich von Provinzialstraße bis Hummerich in Niederkassel-Mondorf Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW S. 666-SGV NR S. 2023) in Verbindung mit § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen vom 29. Oktober 1969 (KAG NRW – GV. NW. 1969 S. 712) in der heute geltenden Fassung und § 3 Abs. 7 der Satzung für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Niederkassel vom 15.10.1981 in der heute geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Niederkassel in seiner Sitzung am 27.08.2020 folgende Satzung beschlossen: § 1 Abweichend von den Herstellungsmerkmalen der Beitragssatzung wurde die „Rheinallee“ in Niederkassel-Mondorf durch die Herstellung einer Mischfläche in anderer Form nachmalig hergestellt. § 2 Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für die Mischverkehrsfläche (Fahrbahn und Gehweg) wird pauschaliert und auf 65 v.H. festgesetzt. § 3 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. § 4 Im Übrigen gelten die Vorschriften der Satzung über die Erhebung von Straßenanliegerbeiträgen der Stadt Niederkassel vom 15.10.1981 in der heute geltenden Fassung soweit sie durch diese Satzung nicht geändert werden. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens– und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung nicht öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Niederkassel, den 29.09.2020 Stephan Vehreschild Bürgermeister


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