Page 9

Montagszeitung_KW3817

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 20. Jahrgang - Samstag 23. September 2017 - Woche 38/2017 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-601. Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung 1. Bebauungsplan 152 Rh Das Plangebiet liegt im Bereich der Bonner Straße, Oldenburgischen Straße und der Brandenburgischen Straße im Ortsteil Rheidt. Die Gebietsabgrenzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Der Übersichtsplan erhebt bezüglich des Inhalts keinen Anspruch auf Genauigkeit. Er soll lediglich bezüglich der Abgrenzung einen Überblick vermitteln. Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 14.09.2017 die Verwaltung beauftragt, die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 152 Rh durchzuführen. Die Auslegung für den Bebauungsplan 152 Rh der Stadt Niederkassel mit Begründung, Umweltbericht und den nach Auffassung der Stadt Niederkassel wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet in der Zeit vom 02.10.2017 bis einschließlich 02.11.2017 bei der Stadtverwaltung Niederkassel, im Rathaus, Rathausstraße 19, Zimmer 23 (Stadtplanung), während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten statt. Die Einsichtnahme kann auch außerhalb dieser Dienstzeiten nach besonderer Vereinbarung mit Herrn Semsarha, Tel. 02208/9466 804, erfolgen. Dienstzeiten: vormittags: montags bis donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr freitags 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr nachmittags: donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen aus: 1. Beitrag zu Umwelteinwirkungen 2. Artenschutzprüfung Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB • Anliegerin der Bonner Straße mit Schreiben vom 01.06.2017 • Anlieger der Oldenburgischen Straße mit Schreiben vom 05.06.2017 • Anlieger der Oldenburgischen Straße mit Schreiben vom 29.05.2017 • Anliegerin der Bonner Straße mit Schreiben vom 26.05.2017 • Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 – Hochwasserschutz, mit Schreiben vom 05. 05.2017 • Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, mit Schreiben vom 15.05.2017 • LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, mit Schreiben vom 22.05.2017 • Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, mit Schreiben vom 22.05.2017 • Rhein-Sieg Netz GmbH, mit Schreiben vom 23.05.2017 • Rhein-Sieg-Kreis, mit Schreiben vom 01.06.2017 • Unitymedia NRW GmbH, Zentrale Planung, mit Schreiben vom 06.06.2017 • RSAG Siegburg, mit Schreiben vom 06.06.2017 Informationen und Kurzcharakterisierung der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung: Schutzgut Mensch und seine Gesundheit Lärm, Emissionen/Immissionen und Wirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden Schutzgut Pflanzen; Lebensräume, biologische Vielfalt Beanspruchung von einer bestehenden Gartenfläche mit aktuell nur allgemeinen Biotop- und Artenschutzfunktionen Schutzgut Tiere Beeinträchtigung planungsrelevanter Tierarten werden ausgeschlossen, keine Verbotstatbestände Schutzgut Boden Funktionsverluste natürlicher Böden durch Flächenversiegelung Schutzgut Wasser Oberflächengewässer sind nicht betroffen, ordnungsgemäße Behandlung des Oberflächen- und Schmutzwassers Schutzgut Luft, Klima Verlust von Freiflächen wird durch Baumpflanzungen und Dachbegrünung kompensiert Kultur- und Sachgüter Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift bei der vorbezeichneten Stelle erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internet-Seite der Stadt Niederkassel unter www.niederkassel.de https://www.niederkassel. de/magazin/magazin.php?menuid=71&topmenu=36 veröffentlicht. Niederkassel, den 20.09.2017 Der Bürgermeister gez. Stephan Vehreschild Ende: Öffentliche Bekanntmachungen


Montagszeitung_KW3817
To see the actual publication please follow the link above