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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 20. Jahrgang - Samstag 23. September 2017 - Woche 38/2017 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-601. Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung 1. Bebauungsplan 149 Rh Das Plangebiet liegt im Bereich der Nibelungenstraße, Marktstraße und Staufenstraße im Stadtteil Rheidt. Die Gebietsabgrenzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Der Übersichtsplan erhebt bezüglich des Inhalts keinen Anspruch auf Genauigkeit. Er soll lediglich bezüglich der Abgrenzung einen Überblick vermitteln. Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 14.09.2017 die Verwaltung beauftragt, die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 149 Rh durchzuführen. Die Auslegung für den Bebauungsplan 149 Rh der Stadt Niederkassel mit Begründung, Umweltbericht und den nach Auffassung der Stadt Niederkassel wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet in der Zeit vom 02.10.2017 bis einschließlich 02.11.2017 bei der Stadtverwaltung Niederkassel, im Rathaus, Rathausstraße 19, Zimmer 23 (Stadtplanung), während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten statt. Die Einsichtnahme kann auch außerhalb dieser Dienstzeiten nach besonderer Vereinbarung mit Herrn Semsarha, Tel. 02208/9466 804, erfolgen. Dienstzeiten: vormittags: montags bis donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr freitags 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr nachmittags: donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen aus: 1. Schaltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 149 Rh „Nibelungenstraße“ der Stadt Niederkassel, KRAMER Schalltech nik GmbH, Beratung Gutachten Informations-Technologie 2. Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB • Air Liquide Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 12.04.2017 • Ampiron GmbH, mit Schreiben vom 21.04.2017 • Rhein-Sieg Netz GmbH. mit Schreiben vom 12.04.2017 • LVR- Amt für Bodenpflege, mit email vom 24.04.2017 • RSAG AöR, mit Schreiben vom 24.04.2017 • Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, mit • Schreiben vom 18.04.2017 • Westnetz GmbH, mit Schreiben vom 26.04.2017 • Rhein-Sieg-Kreis, mit Schreiben vom 03.05.2017 • Rheinische NetzGesellschaft, mit email vom 08.05.2017 • Unitymedia, mit email vom 10.05.2017 • Strassen.nrw, mit email vom 11.05.2017 Informationen und Kurzcharakterisierung der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung: Art der Umweltinformationen / Schutzgut Der vorliegende Bebauungsplan wird zur Änderung des Bebauungsplans 24 Rh nach § 2 (1) BauGB aufgestellt. Die Bauflächen im Plangebiet erstrecken sich auf einen zurzeit als extensiv genutzte Wiese und als Grabeland genutzten Bereich sowie einen bereits als Gewerbefläche genutzten Bestand. Der Bebauungsplan unterliegt nach § 13 a (2) Nr. 1 nicht der Verpflichtung zur Umweltprüfung. Eingriffe, die mit diesem Bebauungsplan vorbereitet werden gelten im Sinne des § 1a (3) Satz 6 als bereits erfolgt oder zulässig. Die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in der Planung zu berücksichtigen. Die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie Gestaltung der Landschaft sind abzuwägen bzw. entsprechend den Möglichkeiten anzuwenden. Mit dem vorliegenden Stand der Planung ist die Realisierung dieses Bebauungsplanes mit Versiegelung durch Gebäude, Nebenanlagen und Erschließungsanlagen, aber auch mit Anlagen von Hausgärten verbunden. Die Erschließungsanlagen im Plangebiet sind so zu gestalten, dass so wenig Fläche wie möglich in Anspruch genommen werden muss. Mensch/ Gesundheit Die Lärmsituation im Plangebiet wird durch Geräuschimmissionen des Gewerbegebiets, Verkehrslärm der Marktstraße und die für ein allgemeines Wohngebiet typischen Geräusche bestimmt. Zur Beurteilung dieser drei Geräuschquellen und ihrer Auswirkungen auf die geplanten Nutzungen wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Die drei Arten der Geräuschimmissionen wurden separat an zwei Stellen behandelt. Basierend auf den Ergebnissen der Untersuchung durch den Gutachter sind im Bebauungsplan Lärmpegelbereiche für das gesamte Plangebiet dargestellt. Für das Gewerbegebiet werden für drei Teilflächen differenzierte Geräuschkontingente festgesetzt. Die zum Konfliktbereich Lärm auf der Ebene des Bebauungsplans entwickelte Lösung wird durch Festsetzungen im Plan verbindlich vorgegeben. Boden und Wasser Die Versiegelung des Bodens durch die geplanten Gebäude ist nicht vermeidbar. Mit der überwiegenden Unterbringung der Kraftfahrzeuge unter den Gebäuden und in erdüberdeckten Tiefgaragen wird jedoch der Eingriff durch Versiegelung der Nebenanlagen minimiert. Der Mutterboden ist bei den Bauarbeiten zu schützen und so weit auf dem Baugrundstück nicht benötigt zu verwerten. Ein Altlastenverdacht besteht gegenwärtig nicht. Auf der Gewerbefläche befindet sich mit dem offenen Lagerplatz ein Altstandort. Von diesem Altstandort gehen nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse keine Gefahren oder Beeinträchtigungen der nach den Festsetzungen des Bebauungsplans zulässigen Nutzungen aus. Die nachteiligen Auswirkungen der Überbauung auf den Wasserhaushalt sollen zusätzlich durch Versickerung des Niederschlagswassers innerhalb des Wohngebietes minimiert werden. Die Möglichkeiten zur Versickerung des Dachflächenwassers der Gebäude im bereits bestehenden Gewerbegebiet sind bei Änderung der Bebauung im Einzelfall zu prüfen. Tiere und Pflanzen Die nachteiligen Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sind auf Grund der bisher geringen Ausstattung des Plangebietes mit ökologisch lediglich geringwertigen Biotoptypen sehr moderat. Die Anlage der Hausgärten im Wohngebiet bietet die Möglichkeit der Minderung des Eingriffs. Hierzu ent


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