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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 21. Jahrgang - Samstag 8. September 2018 - Woche 36/2018 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden sind, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens, soweit sie sich nicht in diesem erledigen, durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen, a. dass die für das Verfahren und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde die Bezirksregierung Köln ist, b. dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird, c. dass die ausgelegten Planunterlagen die nach dem UVPG notwendigen Angaben enthalten und d. dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 Abs. 1 UVPG ist. 8. Damit die betroffene Öffentlichkeit prüfen kann, ob und in welchem Umfang sie von den Umweltauswirkungen des Vorhabens betroffen sein kann, liegen folgende umweltbezogene Unterlagen vor, die Bestandteil der offengelegten Planunterlagen sind: 9. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Unzulässige Veränderungen bleiben bei der Anordnung von Vorkehrungen und Anlagen und im Entschädigungsverfahren unberücksichtigt. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG). Niederkassel, den 03.09.2018 Der Bürgermeister gez. Stephan Vehreschild Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Anzeige JÜRGEN DREWS & BAND - 100% LIVE in Bonn Freitag, 02.11.2018, 20 Uhr, Bonn-Beuel, Brückenforum (red) - Am 2. November um 20 Uhr erwartet die Fans des deutschen Schlagers eine einmalige Show, die einfach keine Wünsche offen lässt. Die „Jürgen Drews Show“ zeigt einen der größten deutschen Entertainer mal ein bisschen anders, aber natürlich auch so, wie man ihn kennt. Die Show sorgt mit speziellen, ganz persönlichen Showeinlagen von Jürgen Drews für tolle Abwechslung. Und das alles nicht als Halbplayback Show, sondern 100% LIVE mit Band, welche aus absoluten Top- Musikern besteht. Jürgen selbst bezeichnet sein Konzert als kleine Zeitreise durch sein Leben, welche sowohl ältere Hits wie zum Beispiel "Wir ziehn heut Abend auf´s Dach" oder "Barfuß durch den Sommer" als auch englische Balladen beinhaltet, die jedem eine Gänsehaut verpassen. Jürgen lässt seine Zeit bei den „Les Humphries Singers“ Revue passieren und greift selbst zum Banjo. Aber natürlich darf auch die Partymusik nicht fehlen, die anders als sonst - nämlich endlich auch einmal richtig LIVE mit Band - zum Erlebnis wird. Das Publikum erwartet ein ganz besonderer Mix aus allen Hits - natürlich auch aktuellen. Eine vielseitige, unterhaltsame und humorvolle Show mit besonderen Lichteffekten, Videoeinspielern und vielen Fotos aus dem Leben von Jürgen Drews: „Jürgen´s kleine Zeitreise“, mit der er sagt "Es war alles am besten" am 02. November 2018 im Brückenforum Bonn-Beuel. Tickets unter der Tickethotline: 0228 – 65 69 00 (Mo-Fr 10-14 Uhr), an allen bekannten VVKStellen sowie online unter www.bestgermantickets.de q


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