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MoZ aktuell Ausgabe 36/18 I Seite 40 ... denn wir sind von hier! Anzeige Diesel-Abgasskandal! - das Wichtigste im Überblick  (red) - Gefühlt wird dieses Thema nie ein Ende nehmen: der Diesel-Abgasskandal! Nahezu täglich gibt es neue Informationen und den Überblick hat man schon lange verloren. Um ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen, hier die wichtigsten Fakten zu diesem Thema! Wie kam es überhaupt zum Diesel-Abgasskandal? Beim Diesel-Abgasskandal haben zahlreiche Autos eine manipulierte Abgaseinrichtung eingebaut bekommen. Diese Einrichtung stößt während des normalen Gebrauchs zu viele Stickoxide aus. Wenn sich das Fahrzeug jedoch auf dem Prüfstand befand, war davon nichts mehr zu sehen. Automobilhersteller erhofften sich dadurch mehr Profit, da die Leistung deutlich stieg und der Verbrauch stark sank, was die Autos attraktiver macht.  Wie muss ich vorgehen, wenn ich betroffen bin?  Wenn Sie betroffen sind, erhalten Sie in der Regel einen Aufruf zur Nachrüstung. Bei der Nachrüstung wird Ihnen ein legales und staatlich geprüftes Softwareupdate aufgespielt. Die Frist, in der Sie davon Gebrauch machen können, liegt bei 18 Monaten. Nutzen Sie das Angebot nicht, ist eine weitere Zulassung und ein Erhalt einer neuen TÜV-Plakette fraglich. Experten raten jedoch von diesem Schritt ab, da mit dem Update ein Leistungsverlust und ein Verbrauchsanstieg einhergeht. Eine weitere Möglichkeit ist das Aufsuchen eines Rechtsbeistandes, der Ihre Interessen und Ansprüche gegenüber den Konzernen vertritt. Eine Klage auf Schadenersatz ist hier im Bereich des Möglichen. Auch ein Widerruf des Autokredites wäre realistisch, wenn dies die Unterlagen zulassen. Hierbei würden Sie den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erhalten.  Worauf muss ich achten, wenn ich ein manipuliertes Auto geleast oder gebraucht erworben habe? Bei einem Leasing müssen Sie sämtliche Sachmängel, welcher hier vorliegt, unverzüglich melden. Ansonsten könnten Sie für den entstandenen Wertverlust haftbar gemacht werden. Im Zweifelsfall sollte beim Leasinggeber Rat eingeholt werden.   Bei Gebrauchtwagen ist die Lage komplizierter. Ein Teil der Mängelrechte stehen nur den Erstbesitzern zu, es sei denn, Sie haben sich diese abtreten lassen. Wenn dieser Fall vorliegt, stehen Ihnen die gleichen Rechte zu wie einem Erstbesitzer.   q „Wir machen nur Spaß“ Malentes Theaterpalast eingesegnet Einsegnung des Malentes Theaterpalastes durch Pfarrer Dr. Wolfgang Picken Dirk Voßberg-Vanmarcke und Knut Vanmarcke schenken Bonn ein neues Theater und freuen sich schon auf ihre erste Premiere


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