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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 20. Jahrgang - Samstag 09. September 2017 - Woche 36/2017 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-601. Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Deutschen Bundestag 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 2. Die Stadt Niederkassel ist in 20 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 14. August bis 03. September 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 13:00 Uhr im Rathaus Niederkassel, Rathausstr. 19, 53859 Niederkassel zusammen. Folgende Wahlräume sind barrierefrei bzw. nicht barrierefrei: 010 Grundschule Lülsdorf, Kirchstr. barrierefrei 020 Grundschule Lülsdorf, Kirchstr. barrierefrei 025 030 Hauptschule Lülsdorf, Kopernikusstr. barrierefrei Grundschule Lülsdorf, Kirchstr. barrierefrei 040 Hauptschule Lülsdorf, Kopernikusstr. barrierefrei 050 Seniorentreff Ranzel, Porzer Str. 22 barrierefrei 060 Grundschule Ranzel, Porzer Str. 72 barrierefrei 070 Grundschule Ranzel, Porzer Str. 72 barrierefrei 080 Grundschule Niederkassel, Annostr. 3 barrierefrei 090 Grundschule Niederkassel, Annostr. 3 barrierefrei 101 Grundschule Niederkassel, Annostr. 3 barrierefrei 102 Kath. Pfarrheim, Kirchweg 12 barrierefrei 110 Rheidter-Werth-Schule, Vollbergstr. barrierefrei 120 Rheidter-Werth-Schule, Vollbergstr. barrierefrei 130 Rheidter-Werth-Schule, Vollbergstr. barrierefrei 140 Rheidter-Werth-Schule, Vollbergstr. barrierefrei 160 Alfred-Delp-Realschule, Mondorf, Langgasse 126 barrierefrei 170 Grundschule Mondorf, Beckergasse barrierefrei 180 Grundschule Mondorf, Beckergasse barrierefrei 190 Altentagesstätte Mondorf, Meindorfer Str. 45 barrierefrei 3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Die Wähler/ innen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel. Jede/r Wähler/in hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei - sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese -, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen des Bewerbers/der Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung (Erststimme) 2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien - sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese - und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber/innen der zugelassenen Landeslisten (Zweitstimme) und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Die Wählerin/Der Wähler gibt ihre/seine Erststimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin/welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der Wählerin/dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre/seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler/innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis 97 – Rhein-Sieg-Kreis I – (Gemeinden und Städte Eitorf, Hennef (Sieg), Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und Windeck) a. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises oder b. durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Wahlamt der Stadt Niederkassel einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der an gegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jede/r Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 Bundeswahlgesetz). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldbuße bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch). Niederkassel, den 05. September 2017 Stadt Niederkassel Gez. Vehreschild Bürgermeister (Uh) - Am Mittwoch, den 20.09.2017 ist ein Experte im Pfarrheim St. Mariae Geburt zu Gast. Kindheit ist keine Krankheit – Werden Kinder mit Tests und Therapien krank gemacht? Referent: Dr. Michael Hauch, Autor des gleichnamigen Buches, spricht von seinen Erfahrungen aus der Praxis und beantwortet Ihre Fragen. Er empört sich über zu viele, falsche Verordnungen und Zuschreibungen, die aus unseren Kindern Patienten machen und zeigt Wege auf, wie ihnen eine unbeschwerte Kindheit geschenkt werden kann. Veranstalter: Netzwerk Kath. Familienzentrum Porzer Rheinkirchen. Kosten € 3.- www.familienzentrum-porzerrheinkirchen. de q Experte vor Ort im Pfarrheim St. Mariae Geburt


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