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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 22. Jahrgang - Samstag 22. August 2020 - Woche 34/2020 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. 7.2 ein/e nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r, a) wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr Verschulden die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (bis zum 18. September 2020) versäumt hat, b) wenn sein/ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. 8. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 02. Oktober 2020, 18.00 Uhr, bei der Stadt Niederkassel mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass ihm/ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm/ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 7.2 Buchstaben a) bis b) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen, die mindestens 16 Jahre alt sein muss. 9. Mit dem Wahlschein erhält der/die Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine/n andere/n ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den besonderen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, der zu verschließen ist, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt unter Angabe des Ortes und des Datums, steckt den unterschriebenen Wahlschein und den Stimmzettelumschlag in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag und verschließt den Wahlbriefumschlag. Bei der Briefwahl muss der/die Wähler/in den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Niederkassel, den 17. August 2020 Stadt Niederkassel Der Wahlleiter In Vertretung (Dr. Smith) Beigeordneter Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Ausschuss stimmt Erweiterung des Schulzentrums Nord zu Neubau eines Sportparks Nord wird geprüft Von Dieter Hombach Die Mitglieder des Bauausschusses sowie des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Soziales nahmen Einstimmig die überarbeitete Variante 2 der vorgestellten Planung der Arbeitsgemeinschaft Fischer & Fischer + hks zur Kenntnis und beauftragten die Verwaltung, die Planung für die Erweiterung des Schulzentrums Nord auf dieser Grundlage mit der Arbeitsgemeinschaft weiterzuentwickeln. … im wenig genutzten Bürgerpark mit Anschluss an die Tennisanlage angesiedelt werden Der jetzige Sportplatz der LÜRA könnte als Sportpark Nord zukünftig


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