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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 22. Jahrgang - Samstag 22. August 2020 - Woche 34/2020 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Wahlbekanntmachung Am 13. September 2020 finden in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. In der Stadt Niederkassel werden hiernach die Wahl der Landrätin/des Landrats und der Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises (Kreistag) sowie die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Niederkassel (Stadtrat) gemeinsam durchgeführt. 1. Die Wahlen dauern von 8:00 bis 18:00 Uhr. 2. Die Stadt Niederkassel ist für die Kommunalwahlen in 19 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 23. August 2020 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadt Niederkassel im Rathaus der Stadt Niederkassel, Wahlamt, Rathausstr. 19, Zi. 201, 53859 Niederkassel zur Einsichtnahme aus. Die Briefwahlvorstände treten zur Prüfung und Zulassung der Wahlbriefe am Wahltag um 14.00 Uhr im Rathaus der Stadt Niederkassel, Rathausstr. 19, 53859 Niederkassel zusammen. 3.1 Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier sind zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung, auf der gekennzeichnet ist, für welche der Wahlen der Empfänger wahlberechtigt ist, soll bei der Wahl vorgelegt werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums jeweils einen amtlichen Stimmzettel für die Wahlen ausgehändigt, zu denen sie wahlberechtigt sind. Der/Die Wähler/in gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. 3.2 Der/Die Wähler/in hat für die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl sowie die Landrats- und die Kreistagswahl jeweils eine Stimme. Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber a) für das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin b) für den Stadtrat c) für das Amt des Landrats/der Landrätin d) für den Kreistag gekennzeichnet werden. Die Stimmzettel unterscheiden sich farblich wie folgt: a) für die Bürgermeisterwahl: grüner Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck b) für die Stadtratswahl: gelber Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck c) für die Landratswahl: weißer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck d) für die Kreistagswahl: blauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck 3.3 Die Stimmzettel müssen von den Wählern in der Wahlkabine des Wahlraums gekennzeichnet und einzeln so gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk (Stimmbezirk) sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Stören des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gibt es einen Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlscheine werden mit den Briefwahlunterlagen erteilt. 5.1 Für die Kommunalwahlen wird ein Wahlschein ausgestellt, der im jeweiligen Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist, gültig ist. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen besitzen, können an den Wahlen • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks oder • durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt die folgenden Unterlagen beschaffen: Kommunalwahlen: • einen amtlichen weißen Wahlschein Bekanntmachung zur Integrationratswahl am 04. Oktober 2020 in der Stadt Niederkassel Am Donnerstag, dem 27.08.2020, um 17:00 Uhr, findet im Raum 228/229 im 2. OG des Rathauses in Niederkassel, Rathausstr, 19, eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Niederkassel - Sitzung Nr. 8/2020 - statt. Ich darf auf die Vorschriften des § 2 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes und § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung hinweisen, wonach der Wahlausschuss entgegen § 49 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Tagesordnung A. Öffentliche Sitzung 1. Entscheidung über schriftliche Einwendungen gegen Sitzungsprotokolle 2. Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Integrationsratswahl 3. Mitteilungen und Anfragen Es wird darauf hingewiesen, dass zu dieser Wahlausschusssitzung jedermann Zutritt hat. Niederkassel, den 19. August 2020 Der Wahlleiter (Dr. Smith)


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