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MoZ ... denn wir sind von hier! Seite 07 I Ausgabe 25/18 aktuell Rhein-Sieg-Kreis (db) – Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises macht vor Beginn der Reisezeit auf im Ausland geltende Vorschriften für Autofahrerinnen und Autofahrer aufmerksam. In Deutschland sind als Ausrüstung ein Verbandskasten, ein Warndreieck und Warnwesten Pflicht. "In vielen europäischen Ländern reicht diese Ausstattung allerdings nicht", sagt der Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, Harald Pütz. In Frankreich sind beispielsweise Navigationsgeräte mit eingebauter "Blitzer-Warnung" verboten. Davon betroffen sind auch Mobiltelefone mit Navigationsfunktion. Hier droht ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro. Zudem müssen Autofahrerinnen und Autofahrer dort ein unbenutztes Alkoholtestset dabei haben. Solche Teströhrchen gibt es in Frankreich an Tankstellen, in Supermärkten oder in Apotheken. Sie müssen den Aufdruck "AF" tragen, um anerkannt zu werden. Warnwesten sind in Frankreich Pflicht, genauso wie in Italien, Österreich oder Spanien. In Kroatien sind mit Benzin gefüllte Reservekanister verboten, dafür müssen Autofahrerinnen und Autofahrer dort Ersatzglühlampen mit sich führen. Das gilt auch für Tschechien. Etwas kurios klingt eine Vorschrift aus Italien: dort müssen Hunde im Auto angeschnallt werden. Das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist in fast allen EU-Ländern verboten, außer in Schweden. In Spanien sind sogar Kopfhörer untersagt – da bleibt nur noch die Freisprechanlage. Für die verschiedenen Länder gibt es viele unterschiedliche Regeln. "Deshalb gilt generell: informieren Sie sich vor Ihrer Reise mit dem Auto über die im jeweiligen Land geltenden Vorschriften", so Harald Pütz. "Dann gibt es auch keine unerwünschten Souvenirs in Form von Knöllchen und vor allen Dingen kann so auch unnötigem Ärger vorgebeugt werden". Sollte man diese im Ausland übrigens erhalten haben, ist es nicht sinnvoll, sie zu ignorieren. Seit dem Jahr 2010 können Geldbußen aus fast allen EULändern in Deutschland vollstreckt werden. In Deutschland werden die fälligen Beträge aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt, aus Österreich sogar schon ab 25 Euro. Diese Grenze gilt für das Bußgeld zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten. Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht. q Autofahren im Urlaub – Andere Länder, andere Regeln


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