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Montagszeitung_KW1917

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel Hinweis gemäß § 215 BauGB: 19. Jahrgang - Samstag 13. Mai 2017 - Woche 19/2017 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-601. 1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden unbeachtlich, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Niederkassel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Niederkassel, den 04.05.2017 Der Bürgermeister gez. Stephan Vehreschild Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung 1. Bebauungsplan Nr. 152 Rh Das Plangebiet liegt im Bereich der Bonner Straße, Oldenburgischen Straße und Brandenburgischen Straße im Stadtteil Rheidt. Die Gebietsabgrenzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Der Übersichtsplan erhebt bezüglich des Inhalts keinen Anspruch auf Genauigkeit. Er soll lediglich bezüglich der Abgrenzung einen Überblick vermitteln. Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 04.05.2017 folgenden Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt Niederkassel beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 152 Rh gemäß § 13 a BauGB für den Bereich der in der Anlage 1 dargestellt ist. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorgenannten Planungsziele, die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen um den Ablauf der Planung zu beschleunigen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 152 Rh kann der städtebauliche Entwurf von Jedermann eingesehen werden und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift in der Zeit vom 22.05.2017 bis einschließlich 06.06.2017 bei der Stadtverwaltung Niederkassel, im Rathaus, Rathausstraße 19, Zimmer 23 (Stadtplanung), während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten vorgetragen werden. Die Einsichtnahme kann auch außerhalb dieser Dienstzeiten nach besonderer Vereinbarung mit Herrn Semsarha, Tel. 02208/9466 804, erfolgen. Dienstzeiten: vormittags: montags bis donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr freitags 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr nachmittags: donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Unbeschadet des Ergebnisses der Anhörung besteht im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit Anregungen vorzubringen. Der Zeitpunkt wird noch bekannt gemacht. Niederkassel, den 04.05.2017 Der Bürgermeister gez. Stephan Vehreschild Alle Bekanntmachungen finden sie auch auf unser Homepage: www.montagszeitung.com zum Nachlesen und Ausdrucken.


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