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Montagszeitung_KW1917

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 19. Jahrgang - Samstag 13. Mai 2017 - Woche 19/2017 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-601. Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung 1. Bebauungsplan Nr. 147 Rh Das Plangebiet liegt im Bereich der Bonner Straße und Pommernstraße im Stadtteil Rheidt. Die Gebietsabgrenzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Der Übersichtsplan erhebt bezüglich des Inhalts keinen Anspruch auf Genauigkeit. Er soll lediglich bezüglich der Abgrenzung einen Überblick vermitteln. Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 03.05.2017 folgenden Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt Niederkassel nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen und beschließt den Bebauungsplan Nr. 147 Rh gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Beschluss tritt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 2. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 136 N Das Plangebiet liegt im Bereich der Spicher Straße, Gladiolenweg, Ginsterweg und der Feldgemarkung im Stadtteil Niederkassel. Die Gebietsabgrenzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Der Übersichtsplan erhebt bezüglich des Inhalts keinen Anspruch auf Genauigkeit. Er soll lediglich bezüglich der Abgrenzung einen Überblick vermitteln. Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 03.05.2017 folgenden Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt Niederkassel nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen und beschließt den Bebauungsplan Nr. 136 N 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Beschluss tritt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise Die Satzungsbeschlüsse erfolgen gem. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, einsehen. Bauleitpläne werden gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.09.1997 (BGBl. I S. 2141) in der zurzeit geltenden Fassung und Veränderungssperren gem. § 16 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht und zur Einsichtnahme in der Nebenstelle des Rathauses in Niederkassel, Rathausstraße 19, Fachbereich 8 (Bauaufsicht, Stadtplanung, Umwelt) während der nachstehend aufgeführten Sprechzeiten bereitgehalten. Dienstzeiten: vormittags: montags bis mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr freitags 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mit der Bekanntmachung tritt die jeweilige Satzung in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung. Hinweis gemäß § 44 BauGB: Sind die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.


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