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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 22. Jahrgang - Samstag 21. März 2020 - Woche 12/2020 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 158 Rh im Stadtteil Rheidt / Frühzeitige Beteiligung Das Plangebiet liegt im Bereich zwischen Litauer Straße, Marktstraße, Friesenstraße, Akazienstraße und Sorbenweg. Ziel der Planung ist die Erweiterung der Siedlungsflächen. Der Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich derzeit Flächen für die Land- und Forstwirtschaft dar. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 den Beschluss gefasst, gemäß § 2 Abs. 1 (Baugesetzbuch) das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 158 Rh im Stadtteil Rheidt einzuleiten. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, für den Bebauungsplan die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB vorzubereiten. Entsprechend erfolgt die Auslegung des Bebauungsplanes 158 Rh mit den zugehörigen Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung in der Zeit vom 30.03.2020 bis einschließlich 30.04.2020 bei der Stadtverwaltung Niederkassel, Rathausstraße 19, zwischen den Zimmern 23 und 24 (Stadtplanung), aufgrund der aktuellen Coronavirus- Thematik (Covid 19/SARS - CoV-2) darüber hinaus auch in den Schaukästen gegenüber des Rathauses. Die Einsichtnahme kann während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten mit Frau Manheller erfolgen. Allerdings wird hinsichtlich der aktuellen Coronavirus-Thematik grundsätzlich um telefonische Terminvereinbarung, Tel. 02208/9466-805, gebeten. Dienstzeiten: vormittags: montags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr freitags 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr nachmittags: donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Unbeschadet des Ergebnisses dieser Anhörung besteht im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen. Der Zeitpunkt wird noch bekanntgemacht. Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internet-Seite der Stadt Niederkassel unter www.niederkassel.de/0001380 veröffentlicht. Niederkassel, den 19.03.2020 Der Bürgermeister Stephan Vehreschild Ende: Öffentliche Bekanntmachungen


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