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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 22. Jahrgang - Samstag 21. März 2020 - Woche 12/2020 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 116 Rh – 2. Änderung im Stadtteil Rheidt Das Plangebiet liegt im Bereich zwischen Mondorfer Straße, Bahnhofstraße, Kabelweg und Cheruskerstraße. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 09.10.2019 den Beschluss gefasst, gemäß § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB (Baugesetzbuch) das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 116 Rh (Sondergebiet großflächiger Einzelhandel) im Stadtteil Rheidt einzuleiten. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzubereiten. Ziel der Planung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche für einen vorhandenen Lebensmitteldiscounter um 300 m². Da es sich beim Plangebiet um eine bereits überplante Fläche handelt, durch die Erweiterung der Verkaufsfläche die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, das Vorhaben nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung europäischer Schutzgebiete bestehen, wird das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren und unter Verzicht auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 116 Rh mit den zugehörigen Textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung erfolgt in der Zeit vom 30.03.2020 bis einschließlich 30.04.2020 bei der Stadtverwaltung Niederkassel, Rathausstraße 19, zwischen den Zimmern 23 und 24 (Stadtplanung), aufgrund der aktuellen Coronavirus- Thematik (Covid 19/SARS - CoV-2) darüber hinaus auch in den Schaukästen gegenüber des Rathauses. Die Einsichtnahme kann während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten mit Frau Manheller erfolgen. Allerdings wird hinsichtlich der aktuellen Coronavirus-Thematik grundsätzlich um telefonische Terminvereinbarung, Tel. 02208/9466-805, gebeten. Dienstzeiten: vormittags: montags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr freitags 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr nachmittags: donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Niederkassel und teilt das Ergebnis mit. Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internet-Seite der Stadt Niederkassel unter www.niederkassel.de/0001345 veröffentlicht. Niederkassel, den 19.03.2020 Der Bürgermeister Stephan Vehreschild


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