Page 10

Montagszeitung_KW0618

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 21. Jahrgang - Samstag 10. Februar 2018 - Woche 06/2018 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung 1. Bebauungsplan 149 Rh Das Plangebiet liegt im Bereich der Nibelungenstraße, Marktstraße und Staufenstraße im Stadtteil Rheidt. Die Gebietsabgrenzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Der Übersichtsplan erhebt bezüglich des Inhalts keinen Anspruch auf Genauigkeit. Er soll lediglich bezüglich der Abgrenzung einen Überblick vermitteln. Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 06.02.2018 folgenden Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt Niederkassel nimmt die Begründung von Januar 2018 zustimmend zur Kenntnis und beschließt den Bebauungsplan 149 Rh gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Beschluss tritt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise Die Satzungsbeschlüsse erfolgen gem. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, einsehen. Bauleitpläne werden gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.09.1997 (BGBl. I S. 2141) in der zurzeit geltenden Fassung und Veränderungssperren gem. § 16 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht und zur Einsichtnahme in der Nebenstelle des Rathauses in Niederkassel, Rathausstraße 19, Fachbereich 8 (Bauaufsicht, Stadtplanung, Umwelt) während der nachstehend aufgeführten Sprechzeiten bereitgehalten. Dienstzeiten: vormittags: montags bis mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr freitags 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mit der Bekanntmachung tritt die jeweilige Satzung in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung. Hinweis gemäß § 44 BauGB: Sind die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Hinweis gemäß § 215 BauGB: 1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden unbeachtlich, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Niederkassel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internet-Seite der Stadt Niederkassel unter www.niederkassel.de/00071 veröffentlicht. Niederkassel, den 07.02.2018 Der Bürgermeister gez. Stephan Vehreschild


Montagszeitung_KW0618
To see the actual publication please follow the link above