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Feel-good-Tipps für den Alltag (spp-o) - Sie gehen früh ins Bett und fühlen sich dennoch tagsüber erschöpft? Neben ausreichend Schlaf gibt es noch viele weitere Faktoren, die einen ausgewogenen Lebensstil ausmachen und zu unserem täglichen Wohlbefinden beitragen. Regelmäßige Flüssigkeitszufuhr ist für viele Körperfunktionen wie Stoffwechsel, Bluttransport oder Aufrechterhaltung der Körpertemperatur wichtig. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt, 2 – 3 Liter Flüssigkeit täglich zu sich zu nehmen. Ideale Getränke sind Wasser und ungesüßte Tees. Stellen Sie sich einen Tischwasserfilter (z.B. von Bwt) immer griffbereit und aufgefüllt in den Kühlschrank und ein Glas bestes gefiltertes Wasser auf den Schreibtisch, so vergessen Sie auch im Alltag nicht zu trinken. Einem übersäuerten Körper mangelt es häufig an Energie und Konzentrationsfähigkeit. Gerät der innere pH-Wert aus dem Gleichgewicht, wirkt sich das negativ auf unseren Nährstoffhaushalt und unsere Laune aus. Meiden Sie saure Lebensmittel wie Alkohol, Zucker, Fleisch und andere tierische Produkte. Das Abbauen von Säuren kann durch Flüssigkeitszufuhr unterstützt werden. Trinken Sie am besten viel basisches Wasser (pH-Wert ungefähr 8 bis 9), auch alkalisches Wasser genannt, und Kräutertees. Der Tischwasserfilter (www.bwt.com) kann dank innovativer Technologie zu einem ausgeglicheneren Alltag beitragen und das Wohlgefühl steigern. q P f l e g e u n d V e r s o r g u n g • fachkundig • achtsam • zuVerlässig Das Testament Braucht man überhaupt ein Testament, oder ist ein solches überflüssig? In den letzten Ausgaben wurden die Regelungsmöglichkeiten der persönlichen Dinge behandelt. Es ging damit vor allem um die Frage, wie man seine Wünsche zu Lebzeiten am besten umsetzen kann. Das Testament, auch die letztwillige Verfügung genannt entfaltet erst dann Wirkung, wenn Sie selbst nicht mehr eingreifen können, das heißt nach Ihrem Tod. Sofern Sie kein Testament erstellt haben, greift die gesetzliche Erbfolge. Die entsprechenden Regelungen sind im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden. Sofern Sie eine andere Regelung wünschen, ist es empfehlenswert, ein Testament zu verfassen. Damit eine solche Entscheidung sinnvoll getroffen werden kann, ist es erforderlich zu wissen, was das Gesetz überhaupt regelt. Die gesetzliche Regelung ist umfassend und jeder Nachlass findet auch einen Erben. Wenn keine Erben vorhanden sind, erbt der Fiskus. Im Erbrecht sind die jeweiligen Erben, das heißt Ihre Kinder, Enkel, Geschwister, Eltern und andere Verwandte bezeichnet und es gibt klare Regeln, wer welchen Anteil an Ihrem Nachlass erhält. Bereits diese Formulierung macht deutlich, dass im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament kein Raum für eine individuelle Regelung ist. Eine solche individuelle Regelung macht beispielsweise dann Sinn, wenn Sie möchten, dass die Familienimmobilie an ein bestimmtes Kind übergeht und nicht im Wege der Erbauseinandersetzung verkauft oder versteigert werden muss. Oder aber Ihr Betrieb soll auf den Verwandten übergehen, der bereits seit Jahren dort aktiv mitarbeitet, damit sichergestellt ist, dass der Betrieb fortgeführt werden kann. Dies ist nur über eine testamentarische Regelung zu erreichen, Sobald also Regelungen gewünscht oder erforderlich sind, die über ein reines Weitergeben von Vermögen und bestenfalls auch Gegenständen hinausgeht, ist die Errichtung eines Testaments sinnvoll. Auch wenn sich die potentiellen Erben zu Lebzeiten einig zu sein scheinen, kann nach dem Erbfall Streit entstehen, wenn nicht klar ist, wer welche Nachlassgegenstände bekommen soll. Im Streitfall müssen diese Gegenstände beispielsweise durch Verkauf teilbar gemacht werden, womit dann auch die Erinnerung an den Erblasser durch diesen Gegenstand wegfällt. Bei weitergehenden Fragen stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. q Provinzialstraße 29 – 31 53859 Niederkassel T 0228/4330 400-0 F 0228/4330 400-10 E info@RA-Stricker.de W www.RA-Stricker.de Holger Stricker RECHTSANWA LT


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