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MoZ Ausgabe 52/20 I Seite 18 aktuell ... denn wir sind von hier! Doppelhaushalt 2021/2022: Rücklagenverzehr soll Städte und Gemeinden entlasten Rhein-Sieg-Kreis (ps) – Für die Jahre 2021 und 2022 legt der Rhein-Sieg-Kreis den Haushaltsplan wieder als Doppelhaushalt vor. Der Entwurf wurde dem Kreistag am Mittwoch, 16. Dezember 2020, zugeleitet, die Verabschiedung ist in der Sitzung des Kreistages am Donnerstag, 18. März 2021, vorgesehen. Der Kreishaushalt umfasst für laufende Aufwendungen in 2021 ein Gesamtvolumen von 819 Mio. Euro (2022: 860 Mio. Euro). Ein wesentlicher Teil davon entfällt mit etwa 244 Mio. Euro in 2021 (263 Mio. Euro in 2022) auf den Bereich der sozialen Leistungen. Für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, hier besonders für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, sind in 2021 rund 99 Mio. Euro aufzuwenden. In 2022 erhöht sich der Bedarf auf 106 Mio. Euro. An den Landschaftsverband Rheinland zahlt der Rhein-Sieg- Kreis in 2021 eine Umlage in Höhe von 156 Mio. Euro (162 Mio. Euro in 2022). Weitere Aufgabenfelder sind zum Beispiel der öffentliche Gesundheitsdienst, die Berufs- und Förderschulen, der öffentliche Personennahverkehr, Bevölkerungsschutz inklusive des Rettungsdienstes, Verbraucherschutz, Tierschutz, Klima, Umwelt und Naturschutz sowie Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung. Investitionsauszahlungen - jeweils 49 Mio. Euro in 2021 und 2022 - entstehen insbesondere für Baumaßnahmen/Grunderwerb an Schulen, Kreisstraßen, Kindertageseinrichtungen, Verwaltungsgebäuden und Rettungswachen sowie für Beschaffungen im Zusammenhang mit der Ausstattung des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Digitalisierung des Verwaltungs- und Schulbetriebs. Kreisumlage in 2021 gesenkt Soweit der Rhein-Sieg-Kreis diese Leistungen nicht durch eigene Einnahmen, wie etwa Zuweisungen und Erstattungen von Bund oder Land, Gebühren oder Kostenerstattungen Dritter finanzieren kann, erhebt er von den kreisangehörigen Kommunen eine Allgemeine Kreisumlage. Diese beläuft sich in 2021 auf 271 Mio. Euro (2022: 290 Mio. Euro). Gegenüber dem Jahr 2020 senkt der Kreis die Umlage – trotz teilweise erheblich steigender Aufwendungen – damit in 2021 um 16 Mio. Euro und entlastet so die kommunalen Haushalte im Kreisgebiet. Dies ist nur möglich aufgrund des ab 2020 deutlich angehobenen Finanzierungsanteils des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und dem Einsatz von Rücklagen des Rhein- Sieg-Kreises im Umfang von insgesamt rund 40 Mio. Euro in 2021 und 2022, die aufgrund positiver Jahresabschlüsse in der Vergangenheit gebildet werden konnten. Dennoch ist in 2022 eine Anhebung der Umlage wegen steigender Aufwendungen - insbesondere für Sozialtransferleistungen, die Landschaftsumlage und den ÖPNV - aber auch sinkender Kreisschlüsselzuweisungen auf 290 Mio. Euro notwendig. Um die Kreisumlage auch perspektivisch in den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung 2023 bis 2025 zu entlasten, sieht der Haushaltsentwurf einen weiteren Rücklageneinsatz von rund 15 Mio. Euro aus dem zu erwartenden positiven Jahresergebnis 2020 vor. Damit werden insgesamt über den gesamten Planungszeitraum bis 2025 rund 55 Mio. Euro aus dem Eigenkapital zur Entlastung der Kommunen eingesetzt. Für die Leistungen der Kinderund Jugendhilfe zahlen alle kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt eine separate Umlage. Aufgrund des per Saldo steigenden Mittelbedarfes - vor allem im Bereich der Kindertagesbetreuung - steigt diese in 2021 gegenüber dem Vorjahr um etwa 7 Mio. Euro auf 61,2 Mio. Euro. In 2022 müssen 64,2 Mio. Euro erhoben werden. Bekämpfung der Coronapandemie bis ins Jahr 2022 eingeplant In den Jahren 2021 und bis Mitte 2022 sieht die Haushaltsplanung die aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie erforderlichen Mittel für den Betrieb der Testzentren, die Aufgaben im Zusammenhang mit infizierten Personen und deren Kontakten sowie zur erforderlichen personellen Verstärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes - und die hierfür aktuell bekannten Erstattungen von Krankenkassen und Land NRW - vor. Die im Zusammenhang mit der jüngst durch die Landesregierung verfügten Errichtung der Impfzentren entstehenden Kosten und Erstattungen konnten im Haushaltsentwurf allerdings noch nicht berücksichtigt werden. Auf die landesgesetzlich mögliche planerische „Isolation“ der zu erwartenden Belastungen aus der Corona-Pandemie – mit der Folge, diese in den Haushalten/ Rechnungen späterer Jahre tragen zu müssen – wurde mit Blick auf die in den kommenden Jahren noch zu erwartenden Belastungen der Wirtschaft, und in der Folge auch der öffentlichen Haushalte, verzichtet. Mit dem nun vorgelegten Entwurf des Doppelhaushalts 2021/2022 wird die Grundlage geschaffen, die anstehenden Aufgaben der kommenden Jahre zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Sieg-Kreises bestmöglich zu erfüllen. Gleichzeitig wird durch den Einsatz der in den zurückliegenden „guten“ Jahren erwirtschafteten finanziellen Reserven die Allgemeine Kreisumlage reduziert. Damit wird zur Entlastung der Haushalte der Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis beigetragen, um diese bei der Bewältigung der finanziellen Auswirkungen der Pandemie zu unterstützen. q


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