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MoZ Ausgabe 49/20 I Seite 12 aktuell ... denn wir sind von hier! So und ähnlich lauteten in den letzten Monaten zahlreiche Rückrufaktionen unterschiedlicher Discounter wie REWE, ALDI, LIDL, auch Bio-Produkte blieben von Rückrufen nicht verschont. Alle Rückrufe waren letztendlich auf eine Belastung von Sesamsamen mit Ethylenoxid (EO) zurückzuführen: • „Achtung! Aufback-Artikel betroffen – schwere Vergiftung kann zu Koma führen Genauer gesagt geht es um Rückstände des toxischen Gases Ethylenoxid, wie Rewe mitteilt“ • „Nicht verzehren“: Snack-Rückruf von sehr bekannter Marke - Substanz giftig und krebserregend Sie können das Pflanzenschutzmittel Ethylenoxid  enthalten“ • „Rückruf: In einem beliebten Bio-Produkt bei Aldi wurde ein Pestizid nachgewiesen. Behörden warnen vor dem Verzehr. Bei einer Untersuchung wurde … ein Rückstand des Pflanzenschutzmittels „Ethylenoxid“ nachgewiesen.“ • „In einem aktuellen Rückruf warnt ein Bio- Hersteller vor giftigen Rückständen in seinem Müsli. Diese Rückstände gelten als giftig und krebserregend…. Bei dem nachgewiesenem Stoff handelt es sich um „Ethylenoxid“. Nicht nur in Deutschland, auch in Luxemburg und in der Schweiz kam es zu Rückrufaktionen, anscheinend Grund genug auch für die EU, sich näher mit dem Thema zu befassen. So findet man im Amtsblatt der EU vom 23.10.2020 folgende Aussagen: • Seit September wurden bestimmte Chargen von Sesamsamen aus Indien mit einem EOGehalt gefunden, der den Rückstandshöchstgehalt (0,05mg/kg, was in dem Fall die untere analytische Bestimmungsgrenze ist) um mehr als das Tausendfache übersteigt. • Eine solche Kontamination stellt ein ernstes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung in der Union dar, da EO als mutagener, karzinogener, reproduktions- toxischer Stoff (erbgutverändernd, krebsauslösend, fortpflan zungsgefährdend) eingestuft ist. • Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung in der EU müssen daher im Hinblick auf Pestizidrückstände bei Sesamsamen aus Indien besondere Bedingungen festgelegt werden und wegen der ernsten Gefahr für die menschliche Gesundheit muss schnell reagiert werden. Ebenfalls Thema waren die Rückstände von EO in Sesamsamen in der Jahrespressekonferenz des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) zur „Lebensmittelsicherheit in Deutschland“ am 24.11.2020 Hier hatte foodwatch Anfragen u.a. zur Zahl der Rückrufe und zur Rückverfolgbarkeit eingebracht. Seitens des BVL wurde zunächst ausgeführt, dass EO in Deutschland und in der EU als Pflanzenschutzmittel verboten sei, in verschiedenen Ländern dagegen zum Schutz der Ernte im Vorratslager zum Einsatz komme, um Insekten zu bekämpfen. 11 Meldungen zu EO in Sesamsamen seien seit Oktober eingegangen. Der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt umfasse EO und sein Abbauprodukt (2-Chloerthanol). „Das Gas EO ist als kanzerogen eingestuft worden und deswegen etwas, was man sehr ernst nehmen muss“. (Prof. Dr. M. Kühne). Ethylenoxid (EO) ist in der EU als Biozid-Wirkstoff zur Bekämpfung von Krankheitserregern nur im Rahmen der Sterilisation von medizinischen Einwegprodukten zugelassen. Da EO von verschiedenen Kunststoffmaterialien gebunden werden oder auch in poröse Materialien eindringen kann, unterliegen die Produkte nach der Sterilisation strengen Rückstandskontrollen, wobei definierte Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit nicht überschritten werden dürfen. Aufgrund seiner gesundheitsschädlichen Wirkungen ist EO als Biozid-Wirkstoff zur Abtötung von Keimen in Lebensmitteln innerhalb der EU komplett verboten, in Deutschland seit 1981. In Ländern außerhalb der EU ist  es z.B. als Pflanzenschutzmittel  im Bereich der Landwirtschaft zugelassen und  im Einsatz. In die EU importierte Produkte können daher EO-Rückstände enthalten. EO, lt. EU-Kommission aufgrund seiner Einstufung als karzinogener, mutagener, reproduktionstoxischer Stoff ein ernstes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung, lt. BVL ein Gas, was man aufgrund seiner Einstufung als kanzerogen sehr ernst nehmen müsse. Dazu kommt die in einem früheren Leserbrief bereits erwähnte EPA-Studie aus den USA, die u.a. ergab, dass von EO ein weitaus höheres Krebsrisiko ausgeht als bislang angenommen wurde und zu der seit Sept. 2020 eine ausführliche Dokumentation vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags vorliegt. Und dieses Gas mit ernstem Risiko für die menschliche Gesundheit soll in Niederkassel in dichtbesiedeltem Gebiet in Mengen von 180.000t /Jahr hergestellt, in Mengen von 140.000t/Jahr weiterverarbeitet , in Mengen von 40.000t/Jahr durch Wohnbesiedlung transportiert werden? Bei den von der Firma PCC geplanten 6 Störfallanlagen – einer Produktions- und 5 Weiterverarbeitungsanlagen – ist auch unter Normalbetrieb mit Emissionen zu rechnen, wie auch die Firma PCC selber sagt, „diffuse Gasaustritte sind möglich“. Wie sieht es mit der Dauerbelastung der Bevölkerung aus, der Belastung nicht nur von gesunden Erwachsenen, sondern auch von Kindern, Schwangeren, kranken oder alten Menschen? Zumal für EO kein „sicherer“ Grenzwert, bei dessen Unterschreitung es zu keinem Gesundheitsrisiko kommt, angegeben werden kann. Darüber hinaus kennt man in der Umweltmedizin den Begriff der „Haberschen Regel“, nach der der Einfluss einer geringen, toxisch unterschwelligen Dosis über einen längeren Zeitraum genauso schädlich ist wie die Einwirkung einer größeren Dosis auf einmal. In diesem Zusammenhang sollen und können nicht alle Risiken von EO, dessen Produktion und Weiterverarbeitung zu den von der PCC bis heute nicht eindeutig bezeichneten Endprodukten erwähnt werden. Aber rechtfertigt die Aussicht auf evtl. insgesamt 200 Arbeitsplätze das in Kauf nehmen allein oben genannter Gesundheitsrisiken? Eine Frage, die jeder für sich beantworten und zumindest für sich und seine Familie auch die Entscheidung verantworten muss. Wer sie mit „Nein“ beantwortet und noch etwas mehr tun möchte, kann sich einer Petition gegen das geplante Vorhaben der Fa.PCC beteiligen. Den Link zu dieser Petition findet man unter www.eo-nein-danke.de. Beate Causemann Apothekerin aus Niederkassel Thema: Lebensmittelrückrufe wegen Ethylenoxid-Belastung: „giftig und krebserregend – Essen Sie diesen Salat nicht. Rückstände einer gefährlichen Chemikalie möglich“. Leserbrief Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Leserzuschriften sinnwarend zu kürzen. Anonyme Zuschriften werden nicht veröffentlicht. Es besteht kein Anspruch auf Abdruck


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