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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 20. Jahrgang - Samstag 09. Dezember 2017 - Woche 49/2017 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-601. Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung 1. 64./I Änderung des Flächennutzungsplanes Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 den Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 64./I Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niederkassel gefasst. Der vorstehende Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Ziel der Planung ist die Darstellung im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft in Wohnbaufläche zu ändern. Das Plangebiet liegt im Bereich der Litauer Straße, Bahnhofstraße und Ortsrand im Ortsteil Rheidt. Die Gebietsabgrenzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Der Übersichtsplan erhebt bezüglich des Inhalts keinen Anspruch auf Genauigkeit und vermittelt lediglich einen Überblick bezüglich der Abgrenzung. Der Entwurf der 64./I Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niederkassel mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Auffassung der Stadt Niederkassel wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen findet in der Zeit vom 18.12.2017 bis einschließlich 18.01.2018 Bei der Stadtverwaltung Niederkassel, im Rathaus, Rathausstraße 19, Zimmer 23 (Stadtplanung), während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten statt. Die Einsichtnahme kann auch außerhalb dieser Dienstzeiten nach besonderer Vereinbarung mit Herrn Semsarha, Tel. 0220879466-804, erfolgen. Dienstzeiten: vormittags: montags bis donnerstags: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr freitags: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr nachmittags: donnerstags: 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen öffentlich aus: 1. Umweltbericht mit Stand vom 27.10.2017, des Büros HKR, Stephan Müller Landschaftsarchitekten Umwelt-Stadt-Land, 51580 Reichshof, mit einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung der Planung bezogen auf die Schutzgüter Mensch, Gesundheit des Menschen und Bevölkerung einschließlich ggf. ausgehender Immissionen wie Lärm, Abgas, Gerüche, Stäube etc.; dem Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologischer Vielfalt mit Auswirkungen der Maßnahme auf die Biodiversität und Lebensräume und Lebensbedingungen am Standort; dem Schutzgut Boden mit Aussagen zu Altlasten, Bodenversiegelungen und Bedeutung der natürlichen Böden; dem Schutzgut Wasser mit Aussagen zu Oberflächengewässer und Grundwasser; dem Schutzgut Klima und Luft mit dem Schutz der Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie der Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen); dem Schutzgut Boden mit der Auswirkung auf das Landschaftsbild und seiner Funktion als Erlebnis- und Erholungsraum, das Schutzgut Fläche bezüglich u.a. der Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrsentwicklung; dem Schutzgut Kultur- und Sachgüter bezüglich Objekten von gesellschaftlicher Bedeutung und öffentlichem Interesse wie Baudenkmälern, historischen Ausstellungsstücken und z.B. Kulturgütern und Kulturlandschaften sowie Angaben zu Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen und Schutzgütern und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation. 2. Artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe II vom August 2017, Kölner Büro für Faunistik, Dr. C. Albrecht, Köln mit Informationen über geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachhaltiger Auswirkungen durch die Planung sowie eine artenschutzrechtliche Vorprüfung im landschaftspflegerischen Fachbeitrag, in der die Betroffenheiten planungsrelevanter Tieren wie Säugetiere und Vogelarten durch die Planung und mögliche Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen untersucht wurden. 3. Hydrogeologisches Gutachten bezüglich der Versickerungsfähigkeit des Bodens und Empfehlungen zum Umgang mit dem im Plangebiet anfallenden Niederschlagswaser vom 25.08.2017, Grüning Consulting GmbH, Düsseldorf. Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB: 1. Stellungnahme der Rhein Sieg-Abfall AG (RSAG) vom 18.07.2017 zur Abfallentsorgung 2. Stellungnahme des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 18.07.2017 zur Berücksichtigung von Boden- denmälern 3. Stellungnahme der Amprion GmbH vom 19.07.2017 zu den Belangen von Höchstspannungsleitungen 4. Stellungnahme der Rhein-Sieg-Netz GmbH vom 23.07.2017 zu Energieversorgungsanlagen 5. Stellungnahme der NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH vom 24.07.2017 zur Versorgung mit Breitbandkommunikationsdienstleistungen 6. Stellungnahme der Rheinsiche NETZgesellschaft mbH (RNG) vom 27.07.2017 zur Netzplanung (Strom/Gas) 7. Stellungnahme der Unitymedia GmbH vom 27.07.2017 zur Versorgung mit Kabelnetzinfrastruktur 8. Stellungnahme der Deutsche Telekom AG vom 02.08.2017 zur Versorgung mit Telekommunikationlinien 9. Stellungnahme der Bezirksregierung Köln, Dezernat 54, vom 07.08.2017 zu den Bereichen Wasserwirtschaft und Gewässerschutz 10. Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises vom 17.08.2017 zu Belangen des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes, des Bodenschutz, der Abfallwirtschaft, zu Wasserschutzgebieten und Trinkwasserschutz sowie zu erneuerbaren Energien. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift bei der vorbezeichneten Stelle erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Es wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internet-Seite der Stadt Niederkassel unter www.niederkassel.de https://www.niederkassel. de/0001345 veröffentlicht. Niederkassel, den 04.12.2017 Der Bürgermeister gez. Stephan Vehreschild Ende: Öffentliche Bekanntmachungen


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