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lass geregelt werden soll und in dem Erben eingesetzt werden. Im Gegensatz zum Testament setzt der Erblasser den Erbvertrag jedoch gemeinsam mit den Erben auf. Dieser kann nur geändert werden, wenn alle Vertragspartner damit einverstanden sind. Oft werden an solche Erbverträge Bedingungen geknüpft – wie etwa die Pege der Eltern oder die Übernahme des Geschäfts. Sie haben eine Immobilie geerbt und sind sich unsicher, wie es damit jetzt weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Die Notarkosten richten sich dabei nach der Höhe des im notariellen Testament aufgeführten Vermögens. Da das notarielle Testament eine öentliche Urkunde ist, hat es volle Beweiskraft und ersetzt somit den Erbschein. Einmal vom Notar erstellt, gibt dieser das Testament beim Nachlassgericht des Bezirks seines Amtssitzes in amtliche Verwahrung. Der Erblasser erhält den dementsprechenden Hinterlegungsschein. Unter Vorlage des Hinterlegungsscheins, kann er jederzeit die Herausgabe des Testaments fordern. Erbvertrag Ebenso wie das Testament, ist auch der Erbvertrag eine sogenannte Letztwillige Verfügung, in dem der Nach- Kölner Straße 23 • 53840 Troisdorf Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.


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