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Tipps für die Beantragung von Aufstiegs-BAföG Die zuständigen Stellen helfen, auf der Website gibt es Formulare und Informationen (akz-o) - Wer eine Fachschule für Erzieher oder Meisteroder Betriebswirtkurse besuchen möchte, kann eine staatliche Unterstützung beantragen. Das Aufstiegs-BAföG unterstützt den beruflichen Aufstieg bei mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen. Zum 1. August dieses Jahres hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderleistungen noch einmal deutlich ausgebaut. Die Bildungsstätte auswählen: Wer eine Fachschule besuchen möchte, sollte sich im Bildungsinstitut seiner Wahl für einen Fortbildungslehrgang anmelden. Die Einrichtung muss die Anmeldung auf einem Formblatt bestätigen, das auf www.aufstiegs bafoeg.de heruntergeladen werden kann. Das Gleiche gilt für Meisterkurse im Handwerk und andere Fortbildungslehrgänge. Egal, ob in Teil- oder Vollzeit gelernt wird: Wichtig ist, dass der Bestätigung zu entnehmen ist, wie groß der Stundenumfang ist. Von diesem hängt die Förderung u.a. ab. Finanziellen Bedarf klären: Die größte Verbesserung beim Aufstiegs BAföG gibt es bei den Unterhaltskosten. Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten einkommens- und vermögensabhängig bis zu 892 Euro pro Monat Unterstützung zum Lebensunterhalt – und das sogar als Vollzuschuss. Gibt es eine Ehepartnerin oder einen Ehepartner Foto: BullRun/stock.adobe.com/akz-o oder Kinder, steigen die Unterhaltssätze. Wer eine Unterhaltsförderung beantragen möchte, muss die finanziellen Verhältnisse belegen. Die Einkommensverhältnisse der eigenen Eltern spielen – im Gegensatz zum BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – keine Rolle. Beratung bei den zuständigen Stellen: Jedes Bundesland hat eine oder mehrere Beratungsstellen (z. B. Ämter für Ausbildungsförderung) benannt, die Fortbildungsinteressierte beraten. Hier erfährt man, ob der gewählte Fortbildungskurs gefördert wird. Das geht telefonisch oder auch persönlich. Die jeweils zuständigen Stellen bzw. Ämter sind ebenfalls auf www.aufstiegs-bafoeg.de aufgelistet. Den Antrag stellen: Liegen alle relevanten Dokumente vor, kann der Antrag online ausgefüllt werden. Wer seine Identität mithilfe des elektronischen Personalausweises nachweisen kann (eID-Funktion), kann den Antrag per Internet einreichen. Alternativ wird das Dokument online gesichert, muss aber zusätzlich ausgedruckt und mit allen Nachweisen postalisch versandt werden. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Also rechtzeitig einreichen! Interessierte können sich auch per Telefon unter 0800/622 36 34 informieren (kostenfrei, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr). q WIR suchen DICH!


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