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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 21. Jahrgang - Samstag 3. November 2018 - Woche 44/2018 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2016 der Stadt Niederkassel I. Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2016 Der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht zum 31.12.2016 wurden gem. § 103 V GO NRW durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mbB, Bornheim, nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde im Prüfungsbericht vom 22.08.2018 zusammengefasst und vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Niederkassel in der Sitzung am 25.09.2018 beraten. Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat sich den Prüfungsbericht durch Beschluss zu eigen gemacht und das Ergebnis seiner Beratungen in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Der Bestätigungsvermerk hat folgenden Wortlaut: „Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschluss - bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang - und den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegt in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Niederkassel. Die Gesamtabschlussprüfung wurde nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Niederkassel einschließlich der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche, die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die angewandten Bilanzierungsund Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Niederkassel sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Niederkassel. Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Gesamtlage der Stadt Niederkassel und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Gesamtentwicklung zutreffend dar.“ II. Beschlussfassung des Rates der Stadt Niederkassel vom 11.10.2018 Entsprechend der einstimmigen Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.09.2018 • hat der Rat der Stadt Niederkassel das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes 2016 zur Kenntnis genommen, • hat der Rat der Stadt Niederkassel gem. § 116 I Satz 3 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss 2016 durch Beschluss bestätigt, • hat der Rat der Stadt Niederkassel beschlossen, unter Berücksichtigung der im Rahmen des Einzelabschlusses der Stadt 2016 beschlossenen Zuführung zur Ausgleichsrücklage in Höhe von 300.843,49 € den verbleibenden Gesamtjahresüberschuss in Höhe von 332.526,96 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen, • haben die Mitglieder des Stadtrates dem Bürgermeister Entlastung für den Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 116 I i. V. m. § 96 GO NRW erteilt. III. Wesentliche Ergebnisse des Gesamtabschlusses 1. Gesamtergebnisrechnung: Die Gesamtergebnisrechnung für das Jahr 2016 schloss mit einem Gesamtjahresüberschuss von 713.631,87 € ab. Hierin enthalten ist ein anderen Gesellschaftern zuzurechnendes positives Ergebnis in Höhe von 80.261,42 €, so dass sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 633.370,45 € ergibt, der dem „Konzern Stadt“ zuzurechnen ist. 2. Gesamtbilanz: IV. Bekanntmachungsanordnung Der vom Rat der Stadt Niederkassel am 11.10.2018 festgestellte Gesamtabschluss 2016 ist gem. § 116 I Satz 4 i. V. m. § 96 II GO NRW dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 12.10.2018 angezeigt und von diesem gem. Schreiben vom 18.10.2018 zur Kenntnis genommen worden. Der Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2016 der Stadt Niederkassel wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. V. Einsichtnahme Der Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2016 steht ab Bekanntmachung bis zur Feststellung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Niederkassel im Rathaus, Rathausstraße 19 in Niederkassel, Zimmer Nr. 129, zu den Öffnungszeiten montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr, freitags von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung. Niederkassel, den 25.10.2018 Stephan Vehreschild Bürgermeister Ende: Öffentliche Bekanntmachungen hatte. Der Markt war bereits im August dieses Jahres überfallen worden. Die Ermittler der Kriminalpolizei gehen davon aus, dass es sich in den genannten Fällen um den gleichen Täter handelt. Die Fahndung nach dem Unbekannten läuft auf Hochtouren. Gesucht werden Zeugen, die den Täter vor oder nach der Tat beobachtet haben und Angaben zu seiner Identität, seinem Aufenthaltsort oder zu möglichen Kontaktpersonen machen können. Hinweise an die Polizei in Sankt Augustin unter der Rufnummer 02241 541- 3321 oder die Polizei in Troisdorf unter Telefon 02241 541-3221. q


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