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Auch Mieter können Strom selbst erzeugen (akz-o) - „Durch ein Stecker- Fotovoltaik-Gerät habe ich als Verbraucher die Möglichkeit, meinen eigenen Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Das ist ein tolles Erlebnis und leistet einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz“, erläutert Martin Brandis, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale. In einer Mietwohnung sollte vor der Inbetriebnahme die Erlaubnis des Vermieters eingeholt und der Anschluss des Geräts dem örtlichen Netzbetreiber mitgeteilt werden. Dieser darf ihn nicht verbieten, aber Bedingungen für den Anschluss stellen, wie beispielsweise den Einbau eines Stromzählers mit Rücklaufsperre. Möglicherweise wird Strom in das öffentliche Netz eingespeist. In diesem Fall ist eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Es sollte nur ein Solargerät in Betrieb genommen und dieses zuvor möglichst unverschattet und sicher montiert werden. Fragen zum Mieterstrom, zu Stecker Fotovoltaik-Anlagen und zum Energiesparen beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale kompetent und anbieterneutral. Weitere Informationen finden Sie auf www.verbraucherzentrale energieberatung.de. Probleme beim Mieterstrom und Vorteile bei Stecker-Fotovoltaik- Geräten Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bemängelt, dass für die Mieterstromförderung in Deutschland hohe bürokratische Hürden bestehen. Aus diesen Gründen wird die Förderung vermutlich bisher nur wenig genutzt und es existieren nur 221 Mieterstrom-Anlagen (Quelle: Bundesnetzagentur, Stand August 2018). Verbraucher können jedoch über Stecker Fotovoltaik-Geräte ihren Strom selber erzeugen. q Foto: Thomas Seltmann/ akz-o In einer Mietwohnung sollte vor der Inbetriebnahme eines Stecker- Fotovoltaik-Gerätes die Erlaubnis des Vermieters eingeholt und der Anschluss des Geräts dem örtlichen Netzbetreiber mitgeteilt werden.


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