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MoZ ... denn wir sind von hier! Seite 19 I Ausgabe 44/17 aktuell Niederkassel-Mondorf • An der Kirche • Telefon 02 28 / 45 35 88 Meisterbetrieb seit 1955 Das sind unsere „immer aktuellen“ Wir kaufen ihr Altgold Preise! Uhren schmuck Brillen GleitsichtGläser für preisbewußte Brillenträger • standardgläser* ab € 79,- • comfortgläser* ab € 149,- • Premiumgläser* ab € 299,- Individuell *Pro Glas, Super Entspiegelt; gehärtet; bis 6,0 Zyl. 2,0 Foto: Optima/akz-o +- +- Verwirrspiel um Sporthallenneubau in Mondorf Baustopp wurde wieder aufgehoben Von Dieter Hombach Nachdem die Stadt Niederkassel Baurecht für den Bau einer Mehrzweckhalle neben dem Schulzentrum der Alfred- Delp-Realschule hatte, wurde mit den Bauvorarbeiten in der vergangenen Woche begonnen. Dazu entfernte man auch die Spielgeräte auf einem zum Areal gehörenden Spielplatz. Das wiederum rief die Anwohner auf den Plan, die gegen den Bau klagen. Sie monieren u. a., dass die Stadt Niederkassel keine Begründung dafür gegeben habe, das der Hallenneubau unbedingt unter Inanspruchnahme der Grünfläche durchgeführt werden soll. Ihrer Meinung nach könnte auf dem städtischen Eigentum ohne Beeinträchtigung des Spielplatzes und der Grünfläche die geplante Halle errichtet werden. Die Kläger legten über ihren Anwalt Beschwerde beim Verwaltungsgericht Köln ein. Das Gericht ordnete daraufhin einen vorläufigen Baustopp an, der am 25.10.2017 in Kraft trat. Seitens der Stadt kam man dem Beschluss sofort nach, legte allerdings gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde ein. Helmut Die Erdarbeiten zum Bau der Mehrzweckhalle sind angelaufen Esch, der 1. Beigeordnete der Stadt Niederkassel, sieht die Stadt im Recht, denn man habe alle Abstandsflächen eingehalten sowie die Auflagen der Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises erfüllt. Das laufende Klageverfahren habe keine aufschiebende Wirkung gehabt, da dies explizit nicht beantragt worden sei. Diesen Antrag reichten die Kläger erst am 24.102017 ein. Die Bagger sind zwar wieder im Einsatz, es dürfen aber nach Auflage des Gerichts keine baulichen Tatsachen geschaffen werden, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen. Nun prüft das Kölner Gericht die Angelegenheit und will am 10. November zu einer Entscheidung kommen. Möglich wird der Neubau durch das Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ des Landes Nordrhein-Westfalen. 70 Prozent der Baukosten des rund 2,3 Millionen Euro teuren Projekts übernimmt das Land, der Rest geht zulasten der städtischen Finanzen. Fraglich ist jetzt allerdings, ob der Termin der Fertigstellung so eingehalten werden kann, das man die Auszahlung der Fördermittel nicht gefährdet. q


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