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Ach, du Schreck: Demenz in unserer Familie Was gilt es für Angehörige zu beachten? Was kann im Alltag helfen? Das kath. Familienzentrum Niederkassel Nord lädt am Dienstag, den 27.10.20 um 19.30 Uhr zur kostenlosen Informationsveranstaltung „Demenz in unserer Familie“ ins Roncallihaus, Pastor-Grimm- Str. 11 in Niederkassel-Ort ein. An diesem Abend stehen die Fragen der Teilnehmenden rund um das Thema „Demenz“ im Mittelpunkt. Ein kurzer Film gibt eine Einführung ins Gespräch: Welche Wünsche und Bedürfnisse haben Demenzkranke? Welche Belastungen kommen auf die Angehörigen zu? Was kann Entlastung bringen? Eine Fachsozialarbeiterin für Klinische Sozialarbeit klärt auf und gibt Angehörigen von Demenzkranken Ratschläge an die Hand. Anmeldung erforderlich unter 02208 / 5000 954 oder per Mail an: Familienzentrum@k-k-n-n.de q P f l e g e u n d v e r s o r g u n g • fachkundig • achtsam • zuverlässig Wird eine solche benötigt und wenn ja, was sollte geregelt werden? Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, Personen Ihres Vertrauens zu bestimmen, die im Notfall für Sie handeln können. Ein Notfall liegt zum Beispiel dann vor, wenn Sie wegen eines Unfalls zeitweilig, oder endgültig nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Dasselbe gilt bei einer Krankheit. In diesem Fall müssen Entscheidungen getroffen, Verträge abgeschlossen oder Dinge des täglichen Lebens, wie Bankgeschäfte erledigt werden. Verbreitet ist die Ansicht, dass dies von dem Ehepartner, oder von den Eltern erledigt werden kann. Dies kann für einzelne Punkte richtig sein, so wenn zum Beispiel die Ehegatten ein gemeinsames Bankkonto haben oder die Verträge von beiden gemeinsam geschlossen werden. Problematisch wird dies immer dann, wenn nur derjenige berechtigt und verpflichtet ist, dessen Entscheidung nicht in Erfahrung gebracht werden kann. Auch bei volljährigen Kindern können Eltern ohne eine entsprechende Vollmacht nicht mehr für ihr Kind handeln. In einem solchen Fall kann, wie bei einem Erwachsenen auch, eine gesetzliche Betreuung durch das Vormundschaftsgericht angeordnet werden. Dies zeigt, dass eine Vorsorgevollmacht sinnvoll ist, sofern im familiären, oder im sozialen Umfeld eine geeignete Person vorhanden ist. Denn die Handlungsbefugnis wird dann hierdurch rechtlich sicher auf die Person Ihres Vertrauens für den Fall übertragen, dass Sie nicht mehr selbst handeln können. Sie können mit einer Vorsorgevollmacht grundsätzlich alle Dinge regeln, die Ihnen am Herzen liegen. Auch ist es mögliche, verschiedene Personen für unterschiedliche Bereiche zu bevollmächtigen. So kann beispielsweise eine Person für Ihre Finanzen und eine andere Person für Ihre persönlichen Belange (Wohnung, Heimplatz, Pflege, medizinische Versorgung) zuständig sein. Gerade im Bereich der medizinischen Versorgung können sich auch Schnittpunkte mit der Patientenverfügung ergeben, so dass die Person, die Sie im Bereich Ihrer persönlichen Belange bevollmächtigt haben, auch mit Ihrer Patientenverfügung vertraut sein sollte. Darüber hinaus kann die Vorsorgevollmacht auch mit einer Betreuungsverfügung kombiniert werden. Bei weitergehenden Fragen stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. q Provinzialstraße 29 – 31 53859 Niederkassel T 0228/4330 400-0 F 0228/4330 400-10 E info@RA-Stricker.de W www.RA-Stricker.de Holger Stricker RECHTSANWA LT Die Vorsorgevollmacht RA Holger Stricker informiert


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