Page 50

Montagszeitung_KW4320

Pflegeberatung, was ist das und wer hilft mir? Sehr viele Menschen in Deutschland haben Bedarf und gleichzeitig ein Anrecht auf Pflegeberatung. Leider ist dieser Anspruch auch heutzutage noch weitestgehend unbekannt oder wird, außerhalb der Pflicht, nur selten wahrgenommen. An und für sich wäre eine umfassende Pflegeberatung ein ganz wichtiger Baustein im Rahmen der Pflege, egal ob die Pflegeleistungen nun in Form der ambulanten Pflege, also in der Pflege zu Hause, oder aber als  stationäre Pflege, in einem  Pflegeheim, Altenheim, einer  Seniorenresidenz  oder im betreuten Wohnen, stattfindet. Fakt ist, dass die Betroffenen, also sowohl Menschen mit Pflegebedürftigkeit, als auch die  pflegenden Angehörigen, ausreichend über ihre Möglichkeiten und Ansprüche informiert sein müssen. Damit dies nicht in absoluter Eigenregie geschehen muss, gibt es das Recht auf Pflegeberatung. Pflegeberatung: Definition und gesetzliche Grundlage Pflegeberatung ist eine gesetzlich verankerte Leistung, auf die Pflegebedürftige einen Anspruch haben und die dazu dienen soll ebenjene, sowie deren Angehörige, bestmöglich über ihre Situation aufzuklären, Fragen zu beantworten und ihnen individuelle Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Beratungsfelder sind dabei vielseitig und können sich sowohl an Menschen, bei denen die Pflegesituation gerade eben erst aufgetreten ist, sowie an jene, wo der Pflegefall schon länger vorliegt, richten. Pflegeberatung, und der Anspruch darauf, ist gleich in mehreren Paragraphen des deutschen Sozialgesetzbuches vertreten. Zunächst einmal wird das allgemeine Anrecht in § 7a des elften Sozialgesetzbuches, kurz SGB XI, festgelegt. In § 7b SGB XI, wird geklärt, was passiert, wenn eine Beratung durch die gesetzlich zuständige Stelle nicht innerhalb der ersten 14 Tage erfolgt. In einem solchen Fall muss ein Beratungsgutschein ausgestellt werden, der unter anderem bei privaten Dienstleistern eingelöst werden kann. In § 37 SGB XI, wird eine verpflichtende Pflegeberatung in den Häuslichkeiten der Betroffenen festgehalten, die bei Pflegegrad 2,  Pflegegrad 3,  Pflegegrad 4  oder  Pflegegrad 5, anfällt. Konkret muss bei Pflegegrad 2 und 3 jeweils halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 jeweils vierteljährlich beraten werden. Die Pflegeberatung wird von qualifiziertem Fachpersonal, wie etwa einem Mitarbeiter des Vergissmeinnicht Seniorenservice übernommen. Dabei geht es darum sicherzustellen, dass die Pflege im nötigen Ausmaß langfristig gesichert wird und die Betroffenen über weitere Schritte Bescheid wissen. In diesem Zusammenhang sollte auch auf Kontinuität geachtet werden, am besten lässt man sich immer vom gleichen Pflegeberater helfen. Nimmt man diese Pflegeberatungstermine nicht wahr, dort die Kürzung des Pflegegeldes. Bei  Pflegegrad 1  ist ebenfalls eine halbjährliche Pflegeberatung festgehalten. Pflegeberatung: Inhalt und Umfang Eine gute Pflegeberatung kann sehr umfangreich ausfallen und deckt dabei in der Regel mehrere Bereiche ab, die je nach Pflegefall und Pflegesituation unterschiedlich ausfallen und gewichtet werden können. Darüber hinaus setzen verschiedene Pflegeberater mitunter andere Schwerpunkte, wobei stets die optimale Versorgung des Pflegebedürftigen im Mittelpunkt steht. Hinzu kommt auch, dass selbstverständlich der Zeitpunkt und der aktuelle Zustand der pflegebedürftigen Person eine Rolle spielt. Natürlich braucht jemand, der erste Erfahrungen in der Pflege macht, andere Ratschläge als jemand, der schon länger pflegt bzw. gepflegt wird. Konkret kann eine Pflegeberatung in folgenden Beratungsfeldern stattfinden: • Hilfe bei der Pflegeplanung, der Pflegedokumentation und der Erstellung eines Versorgungsplans • Erstellung von Pflegezielen • Persönliche Beratung und Informationen zur Pflege und zu Pflegeleistungen, wie beispielsweise  Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege,  Alltagsbegleitern i m Rahmen des Entlastungsbetrags, oder 24-Stunden-Pflege • Hinweise zur Pflege in der häuslichen Umgebung, zum ambulanten Pflegedienst und dem Alltag in der stationären Pflege • Prüfung der aktuellen Pflegequalität • Anleitung zu Hygiene in der Pflege, Einhaltung von Hygienestandards, Hygienemanagement • Unterstützung beim Antrag bzw. bei der Antragstellung auf Pflegebedürftigkeit und zur Erteilung eines Pflegegrades • Ausstellung von pflegefachlichen Gutachten und Stellungnahmen P f l e g e u n d v e r s o r g u n g • fachkundig • achtsam • zuverlässig )#' #+'#*'/0+. 2,#.*.!&6+./#+'./ #-+#+'#0+.(#++#+7 +#-(++/# #-/0+%../#))# 4 . ,./#+ -#!&+0+% "0-!&))#8#%# (..#+*6%)'!& #-/0+%.#'+.5/3# 4 +/#-",-$./-,+",-$'+$,1#-%'..*#'++'!&/+"("#2221#-%'..*#'++'!&/+"("#


Montagszeitung_KW4320
To see the actual publication please follow the link above