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Achtung Nebel: Wenn Autofahrern ein Licht aufgeht (mid/ak) - Das herbstliche Schmuddelwetter stellt so manchen Autofahrer auf die Probe. Neben einer nassen Fahrbahn ist Nebel eine ernsthafte Gefahr. Dann schlägt die Stunde der Nebelschlussleuchte. Doch viele Autofahrer wissen nicht, wann ihnen dieses Licht Nebelschlussleuchten dürfen angeschaltet werden, wenn die Sichtweite aufgehen soll. Dabei ist die Regel leicht zu merken: Nebelschlussleuchten dürfen angeschaltet werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt – allerdings auch nur dann. Ist der nächstgelegene Leitpfosten nicht zu erkennen, dann liegt die Sichtweite unter 50 Metern. Bei Dunkelheit, Nieselregen oder schlechter Sicht durch Schneefall ist der Einsatz der Leuchten verboten. Grund: Nebelschlussleuchten verbessern zwar die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs, blenden jedoch bei falscher Verwendung nachfolgende Verkehrsteilnehmer. Für Nebelscheinwerfer gibt es hingegen keine Sichtweitenbeschränkung. Sie dürfen bei erheblichen Sichtbehinderungen durch Nebel, Schnee oder Regen eingeschaltet werden. Nebelbänke sind im Herbst vor allem in den Morgen- und Abendstunden ein Thema. Orientierungspunkte fehlen im Nebel, und das Gefühl für Geschwindigkeit geht mitunter gänzlich verloren. Das Orientieren an den Rückleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs ist ein typischer Fehler. Denn dabei neigen Autofahrer dazu, sehr dicht aufzufahren. Doch Abstand halten und Geschwindigkeit drosseln, das sollte bei schlechter Sicht immer Vorrang haben. Eine wichtige Rolle spielen die Leitpfosten. Sie liefern nicht nur Rückschlüsse auf die Sichtweite, sondern ihre Rückstrahler glänzen auch mit wertvollen Informationen. An der rechten Straßenseite sind sie eckig, an der linken rund. Leuchten sie orange, verweisen sie damit auf eine Ausfahrt oder Einmündung. Bei blauen Reflektoren ist zusätzliche Vorsicht geboten, sie deuten auf Wildwechsel hin. q durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Foto: ADAC/mid/ak


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