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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 22. Jahrgang - Samstag 17. Oktober 2020 - Woche 42/2020 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Bekanntmachung des Ergebnisses der Integrationsratswahl der Stadt Niederkassel am 04.10.2020 Der Wahlausschuss der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 08.10.2020 das Ergebnis der Integrationsratswahl der Stadt Niederkassel festgestellt. Gemäß § 19 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durchführung der Integrationsratswahl der Stadt Niederkassel werden die Namen der gewählten Bewerber hiermit bekanntgegeben. Gemäß § 20 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durchführung der Integrationsratswahl der Stadt Niederkassel können gegen die Gültigkeit der Wahl - jeder Wahlberechtigte sowie alle Bürgerinnen und Bürger des Wahlgebietes sowie - die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 12.11.2020, einschließlich, Einspruch erheben. Wird gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erhoben, so entscheidet der für die Integrationsratswahl gebildete Wahlprüfungsausschuss über den Einspruch. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Stadt Niederkassel, den 09.10.2020 Der Wahlleiter Dr. Smith Folgende Bewerber/innen wurden gewählt: InterKultur Niederkassel: Obaid, Abbas Jaber Obaid, Geburtsjahr: 1990, 53859 Niederkassel Ferring, Matthias Gerhard, Geburtsjahr: 1959, 53859 Niederkassel Internationale Liste Niederkassel: Großgarten, Monica Rebeca, Geburtsjahr: 1991, 53859 Niederkassel Çöçelli, Aziz Eren, Geburtsjahr: 1994, 53859 Niederkassel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE): Sosa Kneller, Mercedes, Geburtsjahr: 1966, 53859 Niederkassel Schlüter, Barbara Maria, Geburtsjahr: 1943, 53859 Niederkassel Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Die 7- Tage-Inzidenz liegt im Rhein- Sieg-Kreis weiter über der kritischen Marke von 35 (heute 42,1). Um konkrete Schutzmaßnahmen zu vereinbaren, hat sich Landrat Sebastian Schuster heute mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen getroffen. Die Corona-Lage stellt sich im Kreisgebiet sehr unterschiedlich dar – einige Flächengemeinden registrieren kaum aktuelle Fälle, verschiedene Kommunen aus dem städtischen Bereich hingegen verzeichnen einen deutlichen Anstieg der Infektionen. Der Kurs zur Bekämpfung des Coronavirus soll aber – auch mit Blick auf Gesamtgeschehen – ein gemeinsamer sein. „Wir haben uns darauf verständigt, die Schutzmaßnahmen, die das MAGS NRW für eine 7- Tages-Inzidenz ab 35 vorsieht, flächendeckend im ganzen Kreisgebiet anzuwenden“, erläutert Landrat Sebastian Schuster. „Auch die Städte und Gemeinden, die aktuell niedrige lokale Infektionswerte haben, beteiligen sich an diesem Maßnahmenpaket.“ „Ich bin sehr froh, dass wir uns auf diesen gemeinsamen Weg einigen konnten“, betont Landrat Sebastian Schuster. „Das zeigt, dass alle Kommunen des Rhein- Sieg-Kreises entschlossen sind, die weitere Ausbreitung des Corona Virus einzudämmen.“ Wie die Vereinbarung rechtssicher umgesetzt werden kann – ob durch den Rhein-Sieg-Kreis oder die kreisangehörigen Kommunen – wird kurzfristig geprüft. Zu den Maßnahmen, die der gestrige Erlass des MAGS NRW zu sogenannten regionalen Anpassungen an das Infektionsgeschehen vorsieht, gehören beim Überschreiten des Wertes von 35 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumen bei Konzerten und Aufführungen, in geschlossen Räumen bei sonstigen Veranstaltungen oder für Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportveranstaltungen. Darüber hinaus ist die Teilnehmerzahl bei Festen auf 50 Personen begrenzt und es gilt – mit Ausnahmen – ein generelles Verbot für Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen. Die Coronaschutzverordnung NRW sieht ab einem Inzidenz- Schwellenwert von 50 weitere sogenannte regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen vor. Maßgeblich für die Beurteilung ist hier der Inzidenzwert, den das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) ausweist. Die Coronaschutzverordnung NRW betrachtet Kreise dabei als Ganzes und nicht einzelne kreisangehörige Städte oder Gemeinden im Detail. Für die Kommunen, die bei Überschreiten der 50er-Marke auf Kreisebene hohe Infektionswerte haben und bei denen sich das Ausbruchsgeschehen außerdem nicht klar abgrenzen lässt, sind weitergehende Maßnahmen erforderlich. Hier wird der Rhein-Sieg-Kreis eine Muster- Allgemeinverfügung bereitstellen, die z.B. – entsprechend dem Erlass – eine Reduzierung der Gruppengröße im öffentlichen Raum auf 5 Personen vorsieht. q Gemeinsam gegen das Corona-Virus – Landrat verständigt sich mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern auf gemeinsamen Kurs


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