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Weise auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus. Ist der Unfall passiert: Sofort die Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern und die Polizei verständigen. – In den meisten Bundesländern ist der Anruf ohnehin obligatorisch. – Die Beamten informieren den Jagdpächter, nehmen den Unfall auf und erstellen eine Bescheinigung über den Wildunfall. Letztere braucht man für seinen Versicherer, sobald der Schaden die 1.000 Euro-Grenze übersteigt. Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall, ohne dass das Fahrzeug mit einem Tier – zum Beispiel Wildschwein, Fuchs, Reh oder Hase - direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Auch gibt es Autofahrer, die dem Tier bewusst ausweichen, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Die Teilkasko zahlt in solch einem Fall. Allerdings muss der Fahrer nachweisen, dass das Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war und einen größeren Schaden verhindert hat. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür schon den Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben. Wer jedoch Hase und Co. ausweicht, steht auch nicht ohne Versicherungsschutz da, vorausgesetzt er hat eine Vollkasko- Versicherung. Sie übernimmt normalerweise die Schäden, die durch ein Ausweichmanöver solcher Art entstehen. q Wildunfälle sind keine Seltenheit: Circa 240.000 Autofahrer müssen ihr Auto deshalb pro Jahr in die Werkstatt bringen. Mit dem richtigen Verhalten lässt sich mancher Unfall vermeiden. Foto: HUK-COBURG www.karolack-ndk.de


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