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Die ambulante Versorgung – kann ich meine Angehörigen Zuhause versorgen? (red). - Was ist ambulante Pflege? Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns jederzeit treffen. Mit ambulanter Pflege, auch „häusliche Pflege“ genannt, erhalten pflegebedürftige Menschen medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld. Die ambulante Pflege und die Betreuung von Pflegebedürftigen kann sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst als auch durch pflegende Angehörige durchgeführt werden. Ambulante Pflegedienste kommen bei Bedarf mehrmals in der Woche oder mehrmals täglich ins Haus und entlasten den Betroffenen sowie seine Angehörigen. Ohne die vielfältigen Leistungen von ambulanter Pflege wäre es für viele pflegebedürftige Menschen kaum denkbar, zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit kann man von einem Tag auf den anderen pflegebedürftig werden. Manchmal ist häusliche Pflege vorübergehend notwendig, bis man wieder gesund wird. Man kann aber auch dauerhaft auf die pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst oder pflegende Angehörige angewiesen sein. In vielen Fällen, häufig mit steigendem Alter, brauchen Senioren immer öfter Betreuung, Pflegemaßnahmen oder unterstützende  Dienstleistungen. Es beginnt damit, dass der ganz normale Alltag ohne die freundliche Hilfe von Nachbarn oder erwachsenen Kindern nicht mehr so reibungslos klappt und dass einem vieles schwerer fällt als früher. Später braucht man dann wegen chronischer und altersbedingter Krankheiten und körperlicher und geistiger Einschränkungen pflegerische Versorgung. Die Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, nahestehende Angehörige oder Helferinnen der sog. 24-Stunden Betreuung können Pflegebedürftige dabei unterstützen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Diese Leistungen bietet ein ambulanter Pflegedienst: • Medizinische Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V: Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung): Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen usw. • Grundpflege: Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, der Lagerung und Förderung von Ressourcen und Training von Fähigkeiten usw. Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung usw. • Seniorenbetreuung: Beschäftigung, Spaziergänge, Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen usw. • Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: Pflegekurse für Angehörige, Beratung zu Pflegeeinstufung, Anwesenheit beim Besuch des Gutachters vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)  oder MEDICPROOF usw. • Regelmäßige Beratungsbzw. Qualitätssicherungsbesuche gem. § 37.3 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) bei pflegenden Angehörigen, die ihren Pflegebedürftigen allein versorgen (Pflegegeldempfänger). • Verhinderungspflege - Durch seine Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung erwirbt sich jeder gesetzliche Versicherte einen Rechtsanspruch auf Hilfe, wenn er pflegebedürftig wird. Dann übernimmt die Pflegeversicherung  die Kosten für ambulante Pflegeleistungen: Pflegebedürftige erhalten Pflegesachleistungen  (bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst) oder  Pflegegeld  (bei Versorgung durch einen Angehörigen). - Weil jeder Pflegebedürftige unterschiedliche Hilfen benötigt, lassen sich der Umfang und damit auch die Kosten für Leistungen der ambulanten Pflege nicht pauschal nennen, sondern nur ganz grob einschätzen. Darauf sollten Sie beim Abschluss eines Pflegevertrags mit einem ambulanten Dienst achten Der Pflegevertrag regelt Art und Umfang der Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt. Was Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über das Kleingedruckte wissen sollten. P F l e g e u n d v e r S o r g u n g • FachKundIg • achtSam • zuverläSSIg )#' #+'#*'/0+. 2,#.*.!&6+./#+'./ #-+#+'#0+.(#++#+7 +#-(++/# #-/0+%../#))# 4 . ,./#+ -#!&+0+% "0-!&))#8#%# (..#+*6%)'!& #-/0+%.#'+.5/3# 4 +/#-",-$./-,+",-$'+$,1#-%'..*#'++'!&/+"("#2221#-%'..*#'++'!&/+"("#


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