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MoZ aktuell Ausgabe 38/20 I Seite 42 (Thü) - Die Wahl des Integrationsrates der Stadt Niederkassel findet am 04.10.2020 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt und ist in drei Stimmbezirke aufgeteilt: V1: Lülsdorf und Ranzel V2: Niederkassel, Uckendorf und Stockem V3: Rheidt und Mondorf Die jeweiligen Wahllokale befinden sich • für V1 in der Hauptschule ... denn wir sind von hier! Lülsdorf (Kopernikusstraße) • für V2 im Rathaus der Stadt Niederkassel (Rathausstraße 19) • für V3 in der Alfred-Delp-Realschule in Mondorf (Langgasse) § 6 Wahlberechtigung 1. Wahlberechtigt ist, wer a) nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, b) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, c) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder d) die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichen bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBL. I S. 3458) erworben hat. 2. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag a) 16 Jahre alt sein, b) sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und c) mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben. 3. Wahlberechtigte Personen nach Absatz 1 Buchstaben c) und d) müssen sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis auf Antrag eintragen lassen, wobei sie die erforderlichen Nachweise erbringen müssen. § 7 Wahlrechtsausschluss Nicht wahlberechtigt sind a) Ausländer 1. auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Absatz 2, Nummern 2 und 3 keine Anwendung findet oder 2. die Asylbewerber sind. b) Deutsche, die nicht von § 6 Ziffer 1 Buchstabe c und d erfasst sind c) Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst. d) Personen, die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzen. Zur Wahl sollten die Wähler/- innen die Wahlbenachrichtigungskarte sowie einen Identitätsnachweis (Ausweis, Führerschein o. ä.), sowie Mund- und Nasenschutz und möglichst einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels mitbringen. Um die Effizienz des Integrationsrates deutlich zu erhöhen, besteht dieser künftig aus 11 Mitgliedern, hiervon 6 Migrantenvertreter und 5 Ratsmitglieder. q Wahl des Integrationsrates der Stadt Niederkassel


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