Page 36

Montagszeitung_KW3817

Katharina Gebauer zur Zukunft der Geburtshilfe: Zukunft der Geburtshilfe sichern – Bedingungen für Hebammen verbessern Aus der Arbeit der Partei Zur Plenardebatte über die Zukunft der Geburtshilfe in Nordrhein-Westfalen erklärt die Abgeordnete Katharina Gebauer: „Wir wollen die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Hebammen in Nordrhein-Westfalen, dort wo das Land Kompetenzen dafür hat, verbessern. Nur so kann die Geburtshilfe in unserem Land auf Dauer gesichert werden. Dazu gehört zuallererst, das Engagement der Hebammen anzuerkennen und zu würdigen und sich zur Wahlfreiheit für werdende Mütter zu bekennen. Auf Grundlage der Ergebnisse des Forschungsprojekts „Geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen in Nordrhein-Westfalen“ müssen Em- pfehlungen zur flächendeckenden Sicherstellung und Verbesserung der geburtshilflichen Versorgung zu entwickeln. Die Landesregierung soll zudem ihren Einfluss auf Bundesebene nutzen, so dass dort Möglichkeiten geprü ft werden, wie einem weiteren Anstieg der Versicherungsprämien zur Berufshaftpflicht entgegengewirkt werden könnte. In Nordrhein-Westfalen sind mehr als 4.100 Hebammen tätig. Zumindest sind so viele im Landesverband der Hebammen organsiert. Sie gehen ihrem Beruf mit Hingabe und Überzeugung nach, um Müttern und Familien Geburten in ihrem Wunschumfeld zu ermöglichen. Damit erbringen sie einen herausragenden Beitrag für die gesamte Gesellschaft. Viele freiberuflich tätige Hebammen geben jedoch ihren Beruf auf, weil sie nicht mehr davon leben können. Durch die in Relation zur Vergü tung hohen Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung wird die Tätigkeit von Hebammen zunehmend finanziell unattraktiv. Hebammen dürfen ohne eine Berufshaftpflichtversicherung nicht arbeiten. Kommt es bei der Geburt zu Komplikationen, haften Hebammen dafür – und zwar 30 Jahre lang. Dabei ist nicht die Zahl der Komplikationen mit versicherungsrechtlichen Folgen angestiegen, sondern überproportional die Kosten je Leistungsfall. Die Schadensersatzansprüche sind in die Höhe geschnellt. Die Problematik betrifft auch immer mehr festangestellte Hebammen. So überlegen vor allem kleinere Krankenhäuser mit Geburtshilfestationen aus wirtschaftlichen Gründen heraus, ob sie angesichts der Entwicklung der Berufshaftpflichtbeiträge für Hebammen die Geburtshilfeleistungen noch aufrechterhalten können oder sollten.“ q Heilpraktiker (Psychotherapie) werden Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung nach dem Stressassoziierte Erkrankungen, Burn-Out-Syndrome, Angstzustände, Depressionen, Demenzen, Abhängigkeitsstörungen, ADHS, psychosomatische Beschwerden … sind heute an der Tagesordnung. Viele Menschen stehen durch Belastungen im Beruf und im privaten Alltag unter starkem Druck. Qualifizierte therapeutische Hilfe ist vonnöten. Als Heilpraktiker (Psychotherapie) haben Sie durch eine Überprüfung am Gesundheitsamt die Erlaubnis erworben, Menschen mit solchen oder ähnlichen Störungen zu begleiten und qualifiziert aus der Krise zu führen. Dabei unterliegen Sie auch der Sorgfaltspflicht, die Grenzen ihrer Zuständigkeit zu erkennen und Patienten dann an entsprechende weitere Therapeuten zu verweisen. Den Vorbereitungskurs zum Heilpraktiker (Psychotherapie) absolvieren neben denjenigen, die anschließend diesen Beruf ausüben wollen, auch Menschen, die sich allgemein ein tieferes Wissen über die mensch- liche Psyche aneignen wollen. Darüber hinaus werden Therapieverfahren, die der Heilpraktiker (Psychotherapie) in seiner Praxis anwenden möchte, in zusätzlichen Weiterbildungen erlernt. Häufig sind dieses Elemente der Gesprächstherapie (nach Rogers), Entspannungsverfahren, Methoden der Energetischen Psychologie, wie EFT und vieles mehr. q Heilpraktikergesetz Anzeige


Montagszeitung_KW3817
To see the actual publication please follow the link above