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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 21. Jahrgang - Samstag 15. September 2018 - Woche 37/2018 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung 1. Bebauungsplan Nr. 153 Rh Das Plangebiet liegt im Bereich der Thüringer Straße und umfasst den Bereich Bonner Straße/Brandenburgische Straße/Pommernstraße im Ortsteil Rheidt. Die Gebietsabgrenzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Der Übersichtsplan erhebt bezüglich des Inhalts keinen Anspruch auf Genauigkeit. Er soll lediglich bezüglich der Abgrenzung einen Überblick vermitteln. Der Umwelt,- Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 11.09.2018 die Verwaltung beauftragt, die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 153 Rh durchzuführen. Die Auslegung für den Bebauungsplan 153 Rh der Stadt Niederkassel mit Begründung, findet in der Zeit vom 24.09.2018 bis einschließlich 24.10.2018 bei der Stadtverwaltung Niederkassel, im Rathaus, Rathausstraße 19, Zimmer 23 (Stadtplanung), während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten statt. Die Einsichtnahme kann auch außerhalb dieser Dienstzeiten nach besonderer Vereinbarung mit Herrn Semsarha, Tel. 02208/9466 804, erfolgen. Dienstzeiten: vormittags: montags bis donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr freitags 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr nachmittags: donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB - Anlieger der Pommernstraße zur Reduzierung der Zahl der Vollgeschosse auf maximal zwei Vollgeschosse, zur Lage der Tiefgaragenzufahrt, zur Zulässigkeit von Mehrfamilienhäusern und zu nachteiligen Auswirkungen der geplanten Tiefgarage auf den Grundwasserstrom, - Anlieger der Bonner Straße zur einheitlichen Festsetzung des Maßes der Nutzung im B-Plangebiet, - Anlieger der Pommernstraße zur Höhe der Gebäude und zu nachteiligen Auswirkungen der geplanten Tiefgarage auf den Grundwasserstrom, - Stellungnahme der Bezirksregierung Köln, Dezernat 54, zur Niederschlagswasserversickerung innerhalb der Deichschutzzonen, - Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Freiheit von Kampfmitteln, - Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland zur Meldepflicht bei der Entdeckung von Bodendenkmälern, - Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises zur Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien sowie zur Verwendung von Bodenmaterial. Die Angabe zu den verfügbaren umweltbezogenen Informationen ist nach § 13a (2) Nr. 1 gemäß § 13 (3) Satz 1 BauGB nicht erforderlich. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift bei der vorbezeichneten Stelle erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internet-Seite der Stadt Niederkassel unter www.niederkassel.de /0001345 veröffentlicht. Niederkassel, den 12.09.2018 Der Bürgermeister gez. Stephan Vehreschild Ende: Öffentliche Bekanntmachungen


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