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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 22. Jahrgang - Samstag 05. September 2020 - Woche 36/2020 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss 1. Bebauungsplan 156 RA „Im Lustgarten“ - Inkrafttreten Das Plangebiet liegt im Bereich der Straßen Porzer Straße / Kronenweg / In der Auen im Stadtteil Ranzel. Die Gebietsabgrenzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Der Übersichtsplan erhebt bezüglich des Inhalts keinen Anspruch auf Genauigkeit. Er soll lediglich hinsichtlich der Abgrenzung einen Überblick vermitteln. Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 27.08.2020 den Bebauungsplan 156 RA für den Bereich Porzer Straße / Kronenweg / In der Auen im Stadtteil Ranzel mit den ihm vorliegenden textlichen Festsetzungen und der ihm vorliegenden Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan 156 RA gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) - in der zurzeit geltenden Fassung - in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichungen. Hinweise Der Satzungsbeschluss erfolgt gem. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, einsehen. Bauleitpläne werden gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Veränderungssperren gem. § 16 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht und zur Einsichtnahme in der Nebenstelle des Rathauses in Niederkassel, Rathausstraße 19, Fachbereich 8 (Bauaufsicht, Stadtplanung, Umwelt) während der nachstehend aufgeführten Sprechzeiten bereitgehalten. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Corona-Lage grundsätzlich um vorherige Terminvereinbarung zwecks Einsichtnahme gebeten wird. Dies kann sowohl telefonisch (02208-9466-0) als auch per E-Mail erfolgen (rathaus@niederkassel.de). Dienstzeiten: vormittags: montags bis mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr freitags 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr nachmittags: donnerstags 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr Hinweis gemäß § 44 BauGB: Sind die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Hinweis gemäß § 215 BauGB: 1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden unbeachtlich, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Niederkassel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internet-Seite der Stadt Niederkassel unter www.niederkassel.de/00071 veröffentlicht. Niederkassel, den 29.08.2020 Der Bürgermeister Stephan Vehreschild Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Verlängern Sie den Sommer 2020 … unter Ihrer neuen MARKISE TRADITIONELL INDIVIDUELL INNOVATIV Aufmaßtermin vereinbaren: ZELTE UND PLANEN GMBH Röhfeldstr. 27 · Bonn-Beuel · Mo.-Fr. 8-17 Uhr, Sa. 9-13 Uhr 0228 -46 69 89


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