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MoZ aktuell Ausgabe 34/20 I Seite 50 ... denn wir sind von hier! Viel Zuspruch für Brüske-Lesung Corona-Schutzmaßnahmen, schwüle Witterung und der ein´ oder andere Regenschauer: All das konnte gut 120 Literaturfans nicht davon abhalten, der Lesung von Christoph Brüske und seinem im Lockdown geschriebenen Buch „Virulent“ beizuwohnen. Und Brüske hatte sichtlich Lust wieder auf der Bühne zu stehen und bot den Gästen ein zweieinhalbstündiges Programm mit Auszügen aus seinen satirischen Kurzgeschichten. Zu Beginn wurden die FörderschülerInnen geehrt, die in einer Malaktion im Frühjahr mit der Laurentius Schule in Mondorf Bilder für Brüskes Buch gemalt hatten. Im Anschluss legte der Rheidter Kabarettist so richtig los: Von den Klopapierhamstern, die zuerst ihren Allerwertesten versorgen mussten, lobte er die Rolle der Frauen im Shutdown und outete sich als ein Mann, der für sein Leben gerne bügelt. Als Special Guest kam dann Ex- Fußballnationalspieler Stephan Engels für zwei Kapitel ins Spiel und bewies, dass er auch abseits des „Platzes“ ein wahrer Bühnenprofi ist. Neben gesellschaftskritischen Kapiteln beschrieb Brüske auch seine persönlichen Gefühle als Kulturschaffender in den Zeiten der Einschränkungen. Und dass er seinen Eltern ein eigenes Kapitel gewidmet hat und dieses als Zugabe präsentierte, wird gewiss nicht nur seine anwesende Mutter Brigitta gefreut haben. Die Zuschauer hatten sichtlich Freude an dem „literarischen“ und etwas ruhigeren Abend. Groß war die Überraschung, als Brüske zum Schluss seinen „Laach Ovend de Luxe“ aus der Taufe hob. Am 20.9., 18.10. und 22.11. finden im Saal des Gasthauses „Zur Linde“ monatliche Laach Ovende statt, die den speziellen Herausforderungen angepasst sind. Infos und Karten sind über www.brueske.de abrufbar. q Änderung bei Prüfungen im Zusammenhang mit dem sogenannten „Kanal-TÜV“ Die Änderung der „Selbstüberwachungsverordnung für öffentliche und private Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW)“ ist am 13.08.2020 in Kraft getreten. Bislang mussten Privatpersonen ihre Abwasserkanäle, die innerhalb von Wasserschutzgebieten liegen, bis zum Ende des Jahres 2020 überprüfen lassen. Mit der Vorlage der neuen Änderungsverordnung wird diese Verpflichtung teilweise aufgehoben. Damit entfällt die Funktionsprüfung für private Abwasseranlagen die nur häusliches Abwasser fortleiten. Darüber hinaus wird auch die bisher erforderliche Wiederholungsprüfung für Grundstücke in Wasserschutzgebieten, auf denen häusliches Abwasser anfällt, abgeschafft. Die Pflicht zur Prüfung privater Abwasserleitungen, die gewerbliches oder industrielles Abwasser führen, bleibt weiter bestehen. Ebenfalls unverändert bleibt die unverzügliche Prüfpflicht bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Abwasserleitungen. Der Zustand und die Funktionsfähigkeit sind von einem Sachkundigen prüfen zu lassen. Eine Liste der Sachverständigen vom zuständigen Landesamt für Umwelt- und Verbraucherschutz ist unter www.abwasserwerkniederkassel. de zu finden. Unabhängig von der aktuellen Änderung der Selbstüberwachungsverordnung ist der Eigentümer einer privaten Abwasserleitung verpflichtet, den Zustand, die Funktionsfähigkeit, die Unterhaltung und den Betrieb seiner Abwasseranlage selbst zu überwachen. Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz, im § 61 (2), geregelt. Deshalb appelliert das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel an alle Grundstückseigentümer, ihre Abwasserleitungen nicht außer Acht zu lassen und empfiehlt eine regelmäßige Überprüfung im eigenen Interesse. Nur so können defekte Abwasserleitungen frühzeitig erkannt und mögliche Folgeschäden für die Umwelt, Immobilien oder andere Sachgüter vermieden werden. q


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