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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister (Thü) - Aufgrund einer technischen Störung beim Anmeldeverfahren wird der Anmeldeschluss auf den Mittwoch, den 28.08.2019 verlängert. Das Seniorenfest findet am Samstag, 07. September 2019 in der Aula des Kopernikus-Gymnasiums statt. Der Einlass beginnt ab 14:00 Uhr und das Fest um 15:00 Uhr. 21. Jahrgang - Samstag 24. August 2019 - Woche 34/2019 der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. In diesem Jahr gibt es eine Veränderung: Bitte bringen Sie ein Kaffeegedeck (Kaffeetasse, Kuchenteller sowie Kaffeelöffel und Kuchengabel) mit. Die Durchführung der Veranstaltung übernimmt dankenswerterweise, wie bereits in den vergangenen Jahren, der Bürgerverein Lülsdorf und Ranzel e.V.. Für die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten benötigt der Bürgerverein die Anzahl der Gäste im Voraus. Deshalb bitten wir Sie, sich bis zum 28. August 2019 telefonisch bei Frau Lubig (02208- 6583) anzumelden. Hinweis: Das Parken auf dem Schulhof ist verboten, bitte benutzen Sie die vorhandenen Parkplätze. q Einladung zum Seniorenfest Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NRW. S. 94) in der zurzeit gültigen Fassung Bescheid der Stadt Niederkassel – Fachbereich 2 (Finanzen) Datum des Dokumentes: 02.05.2019 Kassenzeichen: 11068839-2000-1 Betroffene/r: Frau Dasa Krebs als Gesamtrechtsnachfolgerin für Krebs (Achim u. Dasa) GbR letzte bekannte Anschrift: Provinzialstr. 15, 53859 Niederkassel jetzt unbekannten Aufenthaltes Das vorgenannte Dokument liegt zur Abholung durch den Empfänger oder dessen Bevollmächtigten während der Dienststunden im Rathaus, Rathausstr. 19, Etage 1, Zimmer 133 oder 134, 53859 Niederkassel, bereit. Das vorgenannte Dokument wird hiermit gemäß § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Niederkassel, den 21.08.2019 Stephan Vehreschild Bürgermeister Die Klage kann auch durch Übertragung eines ·elektronischen Dokuments an die elektronischePoststeIle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-RechtsverkehrVerordnung - ERW) vom 24. November 2017 (BGBI. I S. 3803) in der derzeit geltenden Fassung. Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis mit ihrer Begründung und dem Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung mit jeweils einer Ausfertigung der dazugehörigen Unterlagen liegt in der Zeit vom Mittwoch, den 04.09.2019 bis einschließlich zum Dienstag, den 17.09.2019 in den nachfolgend genannten Behörden aus: - Bezirksregierung Köln, Dezernat 54, Gebäude Kattenbug Zimmer K 506, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln während der Dienststun den, - Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschafts amt, Zimmer 407, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Gemeinde Niederkassel, 53859 Niederkassel, Rathausstraße 19, Zimmer 010, während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr freitags von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und bei - der Stadt Wesseling, Neues Rathaus, 3. Etage, Zimmer 314, Altons-Müller Platz, 50389 Wesseling, am Montag und Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr am Dienstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr am Mittwoch von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr am Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Bekanntmachungstext; der Bescheid und die dazugehörigen Antragsunterlagen werden parallel gem. § 27a VwVfG NRW, d.h. mit Beginn der Offenlage bis zum Ende der Auslegungsfrist, das heißt vom 04.09.201 9 bis einschließlich, zum 17.09.2019 auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brkinternet/verfahren/54wasserentnahmeverfahren/ shell/index.html zugänglich gemacht. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsichtnahme bei den oben genannten Kommunen ausliegenden Unterlagen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis gegenüber allen Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und Einwender/innen schriftlich angefordert werden. Im Auftrag gez. Goergen Niederkassel, den 21.08.2019 Stephan Vehreschild Bürgermeister Ende: Öffentliche Bekanntmachungen


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