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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 20. Jahrgang - Samstag 12. August 2017 - Woche 32/2017 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-601. Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung Die öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50667 Köln bzgl. der Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Mondorf, Az. 33.1 – 5 16 02 Flurbereinigung Mondorf wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Niederkassel, den 01.08.2017 gez. Stephan Vehreschild Bürgermeister Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 06.07.2017 Dezernat 33 Zeughausstr. 2 - 10 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- Tel.: 0221/147-2033 Fax: 0221/147-4181 Flurbereinigungsverfahren Mondorf, Aktenzeichen: 33.1 - 5 16 02 - Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Einladung Durch Beschluss der Bezirksregierung Köln vom 16.12.2016 wurde das Flurbereinigungsverfahren Mondorf angeordnet. Der Einleitungsbeschluss ist bestandskräftig. Mit dem Einleitungsbeschluss entstand die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Mondorf. In der Flurbereinigung Mondorf wird hiermit gemäß § 21 Absatz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft ein Termin anberaumt auf Dienstag, den 05.09.2017 um 16.00 Uhr in der Aula der Alfred-Delp-Realschule, Langgasse 126, 53859 Niederkassel-Mondorf Zu dieser Wahl werden alle Teilnehmer/innen des Flurbereinigungsverfahrens eingeladen. Wahlberechtigte Teilnehmer/innen sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Auf Verlangen der Bezirksregierung Köln haben sich die anwesenden Teilnehmer/innen als solche auszuweisen. Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmer-n/rinnen oder bevollmächtigten Personen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt (§ 21 Abs. 3 FlurbG). Jede/r anwesende Teilnehmer/in oder jede bevollmächtigte Person hat nur ein Stimmrecht, gleich wie viele Besitzstände er/sie vertritt. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Teilnehmer/innen, die am persönlichen Erscheinen zum Wahltermin verhindert sind, haben die Möglichkeit, sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Entsprechende Vollmachtsformulare können bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33.1, 50606 Köln, unter Angabe des obigen Aktenzeichens angefordert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Personen, die nicht stimmberechtigt sind, an der Veranstaltung teilnehmen und gewählt werden können. Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Bezirksregierung Köln Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen (§ 21 Abs. 4 FlurbG). Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein/e Stellvertreter/in zu wählen oder zu bestellen (§ 21 Abs. 5 FlurbG). Im Anschluss an die Wahl des Vorstandes findet die konstituierende Sitzung des gewählten Vorstandes statt, in der u. a. der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende von den ordentlichen Vorstandsmitgliedern gewählt werden. Im Auftrag gez. Frings-Schäfer Regierungsdirektorin ----------------------------------------------------------------------------------- Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/ index.html veröffentlicht. Informationstool Familienleistungen www.infotool-familie.de – des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestartet (red) Per Klick zur passenden Familienleistung: Mithilfe des interaktiven, digitalen Informationstools www.infotool-familie. de können (werdende) Eltern und Familien ab sofort mit nur wenigen Angaben herausfinden, welche Leistungen und Unterstützungsangebote für sie in Frage kommen. Auch auf die Frage, wo und unter welchen Voraussetzungen diese beantragt werden können, gibt das Tool Antwort. Dies ist durch die Eingabe von nur wenigen Angaben möglich. Das spart nicht nur eine Menge Zeit. Gleichzeitig werden damit insbesondere diejenigen unterstützt, die bis dahin noch keinen Überblick über das Angebot der familienpolitischen Leistungen hatten. Das Infotool geht mit den wichtigsten Familienleistungen und Unterstützungsangeboten an den Start. Dabei ist das Tool so konzipiert, dass es Stück für Stück weiter ausgebaut wird und an die aktuellen Gesetzeslagen angepasst werden kann. Es ist ebenso für Tablet und Smartphone optimiert. Das Infotool Familienleistungen soll dazu beitragen, dass der Zugang zu Informationen über Familienleistungen vereinfacht und entbürokratisiert wird. Das Projekt ist eine zentrale Maßnahme im Rahmen des Arbeitsprogramms Bessere Rechtsetzung 2014 (Thema Bürokratieabbau) und der Digitalen Agenda 2014 – 2017 der Bundesregierung. q


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