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... denn wir sind von hier! Ausgabe 31 / 20 | Seite 28 Erste Hilfe leisten in Corona-Zeiten – das müssen Sie jetzt wissen Auch wenn die Unfallzahlen derzeit etwas zurückgegangen sind: Täglich verunglücken weiterhin Menschen auf Deutschlands Straßen und sind dann vielleicht genau auf Ihre Hilfe angewiesen. Wir sagen Ihnen, was Sie in Zeiten von Corona beachten müssen, wenn Sie als Erster am Unfallort eintreffen. Natürlich ist man in Zeiten einer Pandemie stark verunsichert, wie man sich richtig verhält und will sich selbst nicht in Gefahr bringen. Aber auch in der Corona-Krise haben Menschen, die als Erste an einer Unfallstelle eintreffen, die Pfl icht, Erste Hilfe zu leisten. Corona – was ändert sich bei der Ersten Hilfe? Hygienemaßnahmen sollten bei der Ersten Hilfe schon immer besonders beachtet werden. Einweg-Handschuhe sind deshalb schon seit vielen Jahren fester Bestandteil im Sortiment des Verbandskastens im Auto. In Zeiten von Corona aber heißt es: Handschuhe bitte sofort anziehen und helfen! Auch ein Mundschutz – sowohl für den Ersthelfer als auch, wenn möglich, für die verletzte Person – kann das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus verringern. Wenn eine Person nicht bei Bewusstsein ist, muss die Atmung kontrolliert werden. In der aktuellen Corona-Situation soll sich die Atemkontrolle laut dem Deutschen Rat für Wiederbelebung jedoch auf das Überstrecken des Nackens mit Anheben des Kinns und die Beobachtung etwaiger Brustkorbbewegungen beschränken. Helfer müssen sich derzeit nicht dem Gesicht des Betroffenen nähern, um Atemgeräusche zu hören oder einen Luftzug zu spüren. Auch schon vor Covid-19 galt: Eine Atemspende (Mund-zu- Mund- bzw. Mund-zu-Nase- Beatmung) durchzuführen ist für Laien nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist aber, dass Sie bei bewusstlosen Personen mit keiner oder keiner normalen Atmung durchgehend eine Herzdruckmassage ausführen, bis professionelle Helfer übernehmen. In diesem Fall können Sie zum Eigenschutz den Mund und die Nase des Betroffenen mit einem luftdurchlässigen Tuch abdecken. Achten Sie auch nach der Hilfeleistung darauf, gründlich Ihre Hände zu waschen bzw. zu desinfi zieren. Wenn möglich ergänzen Sie Ihren Erste-Hilfe- Kasten entsprechend. Erste Hilfe: So retten Sie Leben • Sichern Sie die Unfallstelle ab • Setzen Sie so früh wie möglich den Notruf ab. Dazu europaweit die 112 wählen • Geht für den Verunglückten eine direkte Lebensgefahr vom Unfallfahrzeug aus (z.B. Feuer), sollten Sie ihn mit dem sogenannten Rautek-Rettungsgriff aus dem Auto ziehen, sofern Sie sich damit nicht in Gefahr bringen • Prüfen Sie, ob die verunglückte Person bei Bewusstsein ist • Bei fehlendem Bewusstsein muss die Atmung kontrolliert werden • Ist das Unfallopfer bewusstlos, atmet aber normal, bringen Sie es in die stabile Seitenlage • Wenn das Unfallopfer bewusstlos ist und keine oder keine normale Atmung vorhanden ist, muss mit der Wiederbelebung begonnen werden Unterlassene Hilfe ist strafbar Wer keine Hilfe leistet, macht sich strafbar. Nach Paragraf 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen. Aber das Absichern der Unfallstelle sowie das Absetzen des Notrufs ist auch in Corona-Zeiten für jedermann zumutbar. www.adac.de


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