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MoZ aktuell Ausgabe 31/17 I Seite 18 Was gibt´s denn heute zu essen? – Rattenbekämpfung im Stadtgebiet Niederkassel (He) - Die Rattenpopulation im Stadtgebiet konnte in den letzten Jahren erfolgreich eingedämmt werden. Die Meldungen besorgter Bürgerinnen und Bürger ist zurückgegangen. Gleichwohl erfreuen sich die Ratten weiterhin an einem reichhaltigen Nahrungsangebot. Die nächste Hauptbelegung der Schächte mit Rattenködern findet ab dem 07.08. 2017 statt und wird durch eine vom Abwasserwerk beauftragte Firma durchgeführt. Um diese Maßnahme zu unterstützen, appelliert das Abwasserwerk, die Kanalisation nicht als Mülleimer zu missbrauchen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass das Parken auf Kanaldeckeln nicht erlaubt und zu unterlassen ist. Die Rattenbekämpfung kann anderenfalls nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die oberirdische Nahrungssuche der Ratten findet überwiegend in der Nähe von Mülltonnen oder Komposthaufen statt. Die Kompostierung sollte gerade in den Sommermonaten auf ein Minimum reduziert werden, um die lästigen Nagetiere nicht in den heimischen Garten zu locken. Auch das Ausspülen der Mülltonnen und einleiten in den Kanal ist zu unterlassen. Für die Mülltonnen-Reinigung bietet die RSAG in den frostfreien Monaten Behälter-Reinigung direkt vor Ihrer Haustüre an. Damit den Ratten auch in der Kanalisation keine Nahrungsgrundlage geschaffen wird, sind besonders Essensreste über den Hausmüll und nicht über die Toilette oder den Ausguss zu entsorgen. Eine Entsorgung dieses Mülls über die Abwasserkanäle ist zu unterlassen. Dies ist der wichtigste Schritt, um die Rattenpopulation weiterhin eindämmen zu können. Auf jeden Bürger kommen schätzungsweise 2 – 3 Ratten. Um diese krankheitsübertragenden Schädlinge zu bekämpfen, kommt das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel seinen gesetzlichen Vorschriften nach und belegt die Kanalisation mit Rattenködern. Kanalratte Die Ratten werden durch unterschiedliche Duftstoffe zum Köder gelockt. Nachdem sie sich am Köder zu schaffen gemacht haben, sterben sie mit einer Verzögerung von wenigen Tagen. Im Stadtgebiet werden insgesamt ca. 2400 Schächte mit Rattengift belegt und nachkontrolliert. In besonders betroffenen Gebieten werden nach einem Zeitraum von wenigen Wochen regelmäßig Rattenköder nachgelegt. q ... denn wir sind von hier! Rhein-Sieg-Kreis (ar) – „Zum 1. August können Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Einkommen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wie z.B. Hefte, Stifte und Taschenrechner eine Geldleistung in Höhe von 70 Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten“, informiert Stephan Liermann, Leiter des Sozialamtes des Rhein-Sieg- Kreises. Wer SGB II-Leistungen (Hartz IV), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, bekommt diese Leistung für den Schulbedarf automatisch zum 1. August ausgezahlt. Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen hierfür jedoch einen Antrag stellen. Diese Leistungen sollten rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres beantragt werden. Ansprechpartner sind die Städte und Gemeinden des Wohnortes. Neben diesen Leistungen für den Schulbedarf bietet das Bildungs und Teilhabepaket weitere Möglichkeiten der Unterstützung: So können auch Leistungen für Klassenfahrten und Tagesausflüge, Lernförderung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikschulen, Ferienfreizeiten) in Anspruch genommen werden. Für alle diese Unterstützungen ist jedoch ein Antrag erforderlich, der von Empfängerinnen und Empfänger von SGB II – Leistungen (Hartz IV) beim jobcenter und von allen übrigen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher bei den Städten und Gemeinden des Wohnortes gestellt werden muss. Weitere Informationen sind zusammengestellt unter www.rhein-sieg-kreis.de/bildungsundteilhabepaket. q Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche schon jetzt beantragen!


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