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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 21. Jahrgang - Samstag 21. Juli 2018 - Woche 29/2018 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Niederkassel Präambel Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 10.07.2018 aufgrund der §§ 3 Abs. 1, 21 Abs. 1, 3 und 4 BHKG des Gesetzes über den Brandschutz und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV.NRW.2015, S. 886) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der aktuell gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen. § 1 Umfang des Verdienstausfalls 1. Die beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Niederkassel haben Anspruch (§ 21 Abs. 3, 4 BHKG) auf Ersatz ihres Verdienstausfalls, der ihnen durch die Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Aus- und Fortbildungen und die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entsteht, soweit der Einsatz während der regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt. 2. Die regelmäßige Arbeitszeit ist individuell zu ermitteln. Entgangener Verdienst aus Nebentätigkeiten und Verdienst, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit hätte erzielt werden können, bleiben außer Betracht. § 2 Höhe der Entschädigung 1. Als Entschädigung wird ein Regelstundensatz in Höhe von 40,00 Euro gewährt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. 2. Anstelle des Regelstundensatzes ist auf Antrag eine Verdienstausfallpauschale je Stunde zu zahlen, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens festgesetzt wird. Grundlage der Berechnung bildet der Bruttoverdienst. 3. Der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale wird auf 75,00 Euro pro Stunde festgesetzt. § 3 Antragsverfahren Anträge sind schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Niederkassel einzureichen. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Niederkassel, den 17.07.2018 Stephan Vehreschild Bürgermeister Die Thermen & Badewelt Euskirchen, das Urlaubsparadies unter Palmen, verlost zusammen mit Rautenberg Media 2x2 Eintrittskarten für die gesamte Anlage der Thermen & Badewelt Euskirchen. Was sie machen müssen um teilzunehmen? Schreiben Sie einfach bis zum 22.07.2018 eine E-Mail mit Namen und Adresse an hj.neumann@ rautenberg.media und schon sind Sie im Lostopf. Die Glücklichen Gewinner werden in der nächsten Woche ausgelost und erhalten den Gewinn sowie die Gewinnbenachrichtigung per Post zugeschickt. q SOMMERVERLOSUNG Anzeige


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