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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 19. Jahrgang - Samstag 15. Juli 2017 - Woche 28/2017 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-601. 11. Änderung der Entgeltordnung für den Besuch der Musikschule der Stadt Niederkassel Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung vom 12.07.2017 folgende Änderung der Entgeltordnung für den Besuch der Musikschule der Stadt Niederkassel vom 20.12.1994 in der Fassung der zuletzt durchgeführten Änderung am 17.03.2016 beschlossen: Artikel 1 § 1 Ziffer 2 a) der Entgeltordnung erhält folgende Neufassung: „Die Musikschulentgelte für den Einzelunterricht werden gestaffelt erhoben und richten sich nach dem Jahreseinkommen der Erziehungsberechtigten. Diese haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit das Musikschulentgelt zu den in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsterminen zu entrichten. Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Dem Einkommen im Sinne des Satzes 3 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für die Eltern und das Kind, für das das Musikschulentgelt gezahlt wird, hinzuzurechnen. Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und entsprechenden Vorschriften ist nicht hinzuzurechnen. Artikel 2 § 2 Ziffer 2 der Entgeltordnung erhält folgende Neufassung: „Familien, die Inhaber des „Niederkassel- Passes“ sind, erhalten für alle Unterrichtsangebote mit Ausnahme des Einzelunterrichts eine Ermäßigung von 50 % auf das Unterrichtsentgelt. Besuchen mehrere Kinder einer anspruchsberechtigten Familie gleichzeitig den Unterricht der Musikschule, so errechnet sich die Ermäßigung durch den „Niederkassel- Pass“ erst nach Anrechnung der evtl. Geschwisterermäßigung.“ Artikel 3 § 2 Ziffer 5 der Entgeltordnung erhält folgende Neufassung: „Sollte der wöchentliche Unterricht der Musikschule aus Gründen, die nicht in der Person des Schülers oder der Schülerin liegen, mindestens 3 Wochen ununterbrochen ausfallen, ermäßigt sich das Unterrichts- und Verwaltungsentgelt ab der 3. Woche um 1/24 des Jahresbeitrags (die Hälfte des Monatsbeitrags) und für jede weitere Zeiteinheit von 2 Wochen um ein weiteres 1/24 tel. Beide Entgelte werden zum nächsten Zahlungstermin entsprechend ermäßigt. Artikel 4 § 3 der Entgeltordnung erhält folgende Neufassung „Das Teilnehmerentgelt ist zu den in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsterminen fällig.“ Artikel 5 Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2017 in Kraft. Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 3. Änderungssatzung vom 13. Juli 2017 zur Satzung der Stadt Niederkassel über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder sowie für die Nutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Auf der Grundlage des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 172/SGV NRW 610), des § 90 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe, in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1998 (BGBl. 1, S. 3546), § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.2007 (GV NRW S. 462) sowie des § 9 Abs. 3 S. 4 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) vom 15.02.2005 (GV.NRW.S. 102) - in den jeweils bei Erlass dieser Satzung gültigen Fassungen, - hat der Rat der Stadt Niederkassel in seiner Sitzung vom 12.07.2017 folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1: die Beitragstabelle über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Offenen Ganztagsschule erhält ab 01.08.2017 folgende Fassung: Stufe Einkommen Monatlicher OGS bis Beitrag in € 1 18.000,00 0 2 24.000,00 59 3 30.000,00 83 4 36.000,00 108 5 42.000,00 126 6 48.000,00 140 7 54.000,00 149 8 60.000,00 159 9 66.000,00 171 10 72.000,00 173 11 78.000,00 175 12 84.000,00 177 13 90.000,00 179 14 über 90.000,00 180 Artikel 2: Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2017 in Kraft. Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Niederkassel, den 13.07.2017 Stephan Vehreschild Bürgermeister


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