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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 21. Jahrgang - Samstag 07. Juli 2018 - Woche 28/2018 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2015 der Stadt Niederkassel I. Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 Der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht zum 31.12.2015 wurden gem. § 103 V GO NRW durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mbB, Bornheim, nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde im Prüfungsbericht vom 11.09.2017 zusammengefasst und vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Niederkassel in der Sitzung am 26.09.2017 beraten. Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat sich den Prüfungsbericht durch Beschluss zu eigen gemacht und das Ergebnis seiner Beratungen in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Der Bestätigungsvermerk hat folgenden Wortlaut: „Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschluss - bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang - und den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegt in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Niederkassel. Die Gesamtabschlussprüfung wurde nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Niederkassel einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Rechnungslegungsinformationen der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Niederkassel sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses entspricht der Gesamtabschluss aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- , Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Niederkassel einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ II. Beschlussfassung des Rates der Stadt Niederkassel vom 12.10.2017 Entsprechend der einstimmigen Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.09.2017 • hat der Rat der Stadt Niederkassel das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes 2015 zur Kenntnis genommen, • hat der Rat der Stadt Niederkassel gem. § 116 I Satz 3 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss 2015 durch Beschluss bestätigt, • hat der Rat der Stadt Niederkassel beschlossen, der Ausgleichsrücklage einen Betrag i. H. v. 2.358.637,25 € zu entnehmen, • hat der Rat der Stadt Niederkassel beschlossen, den daraus resultierenden Überschuss (unter Berücksichtigung der Entnahme aus der Ausgleichsrücklage) i. H. v. 519.864,07 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen, • haben die Mitglieder des Stadtrates dem Bürgermeister Entlastung für den Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2015 gem. § 116 I i. V. m. § 96 GO NRW erteilt. III. Wesentliche Ergebnisse des Gesamtabschlusses 1. Gesamtergebnisrechnung: Die Gesamtergebnisrechnung für das Jahr 2015 schloss mit einem Gesamtjahresfehlbetrag von 1.744.509,18 € ab. Hierin enthalten ist ein anderen Gesellschaftern zuzurechnendes positives Ergebnis in Höhe von 94.264 €, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.838.773,18 € ergibt, der dem „Konzern Stadt“ zuzurechnen ist. 2. Gesamtbilanz: IV. Bekanntmachungsanordnung Der vom Rat der Stadt Niederkassel am 12.10.2017 festgestellte Gesamtabschluss 2015 ist gem. § 116 I Satz 4 i. V. m. § 96 II GO NRW dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 13.10.2017 angezeigt und von diesem gem. Schreiben vom 07.06.2018 zur Kenntnis genommen worden. Gemäß den Regelungen des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25.06.2015, Artikel 1 § 1 wurden der Anzeige des Gesamtabschlusses 2015 die Gesamtabschlüsse 2013 und 2014 jeweils in der vom Bürgermeister nach § 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigten Entwurfsfassung beigefügt. Der Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2015 der Stadt Niederkassel wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. V. Einsichtnahme Der Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2015 steht ab Bekanntmachung bis zur Feststellung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Niederkassel im Rathaus, Rathausstraße 19 in Niederkassel, Zimmer Nr. 129, zu den Öffnungszeiten montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr, freitags von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung. Niederkassel, den 03.07.2018 Stephan Vehreschild Bürgermeister


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